Erforderliche Chlorkonzentration im Leitungsnetz für Gstadt mit Gollenshausen und Fraueninsel wurde erreicht
Die Abkochverfügung vom vergangenen Freitag (wir berichteten) für die Gemeindebereiche Gstadt, Gollenshausen und Fraueninsel kann mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Wie das Gesundheitsamt Rosenheim mitteilte, wurde die für eine Desinfektion des Trinkwassers erforderliche Chlorkonzentration im Leitungsnetz erreicht. Eine weitere Abkochung des Wassers ist ab sofort nicht mehr notwendig.
Nach Beratung mit dem untersuchenden Labor wurde eine Nachuntersuchung des gefundenen Keims in Auftrag gegeben. Dabei stellte sich heraus, dass es sich entgegen dem ursprünglichen Verdacht nicht um einen Fäkalkeim, sondern um einen harmlosen Umweltkeim handelt, der keine Gesundheitsgefahr darstellt. Vorsorglich bleibt die bereits eingeleitete Chlorung der betroffenen Gemeindebereiche jedoch in Abstimmung mit dem Staatlichen Gesundheitsamt Rosenheim und den vorgesetzten Behörden bis zur Kalenderwoche zwei im Jahr 2025 bestehen. Entsprechende umfassende Nachuntersuchungen zu den Ursachen des Vorfalls wurden bereits eingeleitet und werden im neuen Jahr weitergeführt.
Die Chlorung ist ein rechtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei den zugelassenen Chlorkonzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg pro Liter Wasser bestehen keine gesundheitlichen Risiken. Das Wasser kann bedenkenlos für alle Zwecke verwendet werden, auch für Kleinkinder, Schwangere und die Zubereitung von Babynahrung. Um das Chlor zu entfernen, kann das Wasser erhitzt werden. Nach wenigen Minuten verdampft das Chlor. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamts unter folgendem Link zu finden: https://www.landkreis-rosenheim.de/gesundheitswesen/#infektionsschutz-impfen-hygiene-oeffentliche-trinkwasserversorgung.
Hinterlassen Sie einen Kommentar