Maßnahme gilt in der gesamten Wasserburger Altstadt innerhalb der Innschleife einschließlich der Innbrücke
An Silvester (31. Dezember) und an Neujahr (1. Januar) ist es in der Altstadt verboten, „Böller“ (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung) abzubrennen. Das Verbot gilt für die gesamte Altstadt innerhalb der Innschleife einschließlich der Innbrücke (im Plan farbig hinterlegte Fläche).
Unabhängig davon besteht ein gesetzliches Verbot von Feuerwerken in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Alten- und Kinderheimen. Bei Verstößen gegen die Verbote drohen Bußgelder.
Grundsätzlich ist der Einsatz von Feuerwerkskörpern nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. Es gilt zu beachten, dass nur in Deutschland zugelassene und freiverkäufliche Pyrotechnik von volljährigen Personen verwendet werden darf. Nach dem Abbrennen auf öffentlichem Grund müssen Verpackungen und übriggebliebene Reste von Feuerwerkskörpern entsorgt werden. Das Liegenlassen von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit.
Pyrotechnik enthält Kunststoffe und chemische Verbindungen. Die Reste von Feuerwerkskörpern, insbesondere auch sogenannte Feuerwerksbatterien, sind Restmüll und dürfen wegen der problematischen Verbrennungsrückstände nicht in die Altpapiertonne geworfen werden.
Die Stadt Wasserburg bittet beim Einsatz von Feuerwerk um ein sorgsames und rücksichtvolles Miteinander.
„Sorgsames und rücksichtsvolles Verhalten“ oder Denken an sich scheint nicht allen zu liegen. In unserem Dorf wurde der Hl. Abend mit lautem Feuerwerk begrüßt.
Ja und in unserem Dorf wird zuweilen anläßlich einer Hochzeit ein Feuerwerk gezündet. Ob die hierfür erforderliche Genehmigung jeweils vorliegt, da bin ich mir nicht ganz sicher.
Ganz sicher bin ich mir jedoch, dass wenn die Beziehung auseinandergeht (was ich niemandem wünsche), kein Feuerwerk mehr abgebrannt wird, und die Fahrt zum Scheidungsrichter vermutlich dann auch nicht mehr in der Hochzeitslimousine durchgeführt wird.
Vermutlich wird es nicht gelingen, die betreffenden Zeitgenossen zu einem Umdenken zu bewegen, wie Sonnia ja schon anmerkte, gehört hier die Eigenschaft denken mit dazu.
Vielleicht ist am 24.12. auch nur der Brauchtum „Christkindl-Anschießen“ gelebt worden?
Und wenn es doch nur das in einigen Gemeinden gelebte „Brauchtum“ des „Christkindl-Anschießens“ gewesen sein sollte, so frage ich mich ernsthaft, ob dieses Brauchtum tatsächlich noch zeitgemäß ist.
Soweit ich es aus meinem Umfeld kenne, läuft das Ganze so ab: Die Böllerschützen stellen sich in Reih und Glied auf, erst ballert jeder einzeln, dann die gesamte Gruppe. Dieses Brauchtum ist mit dem „Genuß“ alkoholischer Getränke verbunden. Soweit mir bekannt ist, trifft man sich auch nachher noch zu einem Umtrunk.
Mir persönlich hat sich der Sinn und der Mehrwert dieses Brauches bislang noch nicht erschlossen, für die Beteiligten ist es jedoch bestimmt eine tolle Sache.
Danke für Ihren treffenden Kommentar. Leider findet dann das gleiche Spiel nur eine gute Woche später erneut statt, um das neue Jahr zu „begrüßen“.
Hoffentlich ist dieses Jahr die Polizei in Wasserburg richtig informiert, daß man in der Altstadt sehr wohl Feuerwerksraketen oder Batterien anzünden darf, nur eben keine reinen Böller. Das hat letztes Jahr zu großer Mißstimmung bei den Beteiligten geführt.
Ich finde daß ein Feuerwerk wirklich eine tolle Sache zum zuschauen ist
Mit dem „gesetzlichen Verbot von Feuerwerken in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Alten- und Kinderheimen“ bleibt doch die Altstadt (rechtlich) sowieso vom Feuerwerk verschont, oder?
dazu müssten wir jetzt „Nähe“ in Metern definieren :)
von den drei Kirchen und dem Altenheim kann man in der Altstadt schon noch weit genug weg sein…
Ich wohne Luftlinie etwa 200 Meter von einem Altenheim weg, bei uns wird geballert, was das Zeug hält – oft über zwei Stunden. Das interessiert hier niemanden. Vielleicht, weil noch nie jemand darüber nachgedacht hat…