Treffen des Naturschutzbeirats – Mitwirkungsrecht beim Erlass von Rechtsverordnungen
Die aktuelle Situation beim Thema Biber sowie der Schutz von sogenannten Bodenbrütern und auch die Höhe der Entschädigung für die ehrenamtlichen Naturschutzwächter – darum ging’s: Diese Themen beschäftigten die Mitglieder des Naturschutzbeirats im Landkreis Mühldorf jetzt in ihrer jüngsten Sitzung.
Das Foto zeigt im Beirat von links im Uhrzeigersinn: Josef Neuwieser, Landrat Max Heimerl, Benedikt Schwarzfischer und Philipp Wagner (beide vom Landratsamt), Gerhard Langreiter, Günther Weitzer, Helmut Schmid sowie Maria Rabenbauer.
Der Beirat hat die Aufgabe, das Landratsamt Mühldorf im Bereich der unteren Naturschutzbehörde wissenschaftlich und fachlich zu beraten. Er hat ein Mitwirkungsrecht beim Erlass von Rechtsverordnungen, behördlichen Gestattungen und Einzelanordnungen in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Daneben werden in den Sitzungen je nach Anlass aktuelle Themen – wie Landschaftspflegeprojekte – erörtert.
Die Mitglieder des Naturschutzbeirates sind ehrenamtlich tätig und werden von Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen, die in ihrer Tätigkeit Anknüpfungspunkte mit dem Thema Naturschutz haben, vorgeschlagen. Aus diesem Personenkreis benennt das Landratsamt die Mitglieder.
Derzeit sind im Naturschutzbeirat folgende Organisationen/Verbände/Vereine als Mitglied oder Stellvertreter vertreten:
Kreisverband für Gartenbau und Landespflege,
Landschaftspflegeverband Mühldorf,
Bund Naturschutz,
Bayerische Bayernverband,
Landesbund für Vogelschutz,
der Bayerische Waldbesitzerverband sowie
der Fischereiverband.
Foto: Landratsamt Mühldorf
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