Bundestagswahl 2025: Briefwählern bleibt diesmal nicht viel Zeit

Am 23. Februar wird der neue Bundestag gewählt. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen sind wesentliche Fristen verkürzt worden, die sich insbesondere auch auf die Briefwähler auswirken.  So kann frühestens am 30.Januar mit dem Druck der Stimmzettel begonnen werden. Den Gemeinden werden die Stimmzettel voraussichtlich dann ab Montag, 10. Februar, zur Verfügung stehen. Der Versand der Briefwahlunterlagen kann daher erst ab diesem Zeitpunkt beginnen.

Berücksichtigt man die Postlaufzeiten, bleibt den Briefwählern nicht viel Zeit, um die Unterlagen auszufüllen und rechtzeitig an die Gemeinde zurückzuschicken. Briefwähler, die ihre Briefwahlunterlagen selbst bei der Gemeinde abholen oder die Briefwahl vor Ort bei der Gemeinde durchführen wollen, sollten vorab bei der Gemeinde nachfragen, ob die Unterlagen bereits vorliegen.

Per Briefwahl abgegebene Stimmen können bei der Auszählung nur berücksichtigt werden, wenn sie bei der Gemeinde am Wahltag bis 18 Uhr eingegangen sind. Die Kreiswahlleitung im Landratsamt Rosenheim empfiehlt den Wählerinnen und Wählern deshalb, wieder verstärkt zur Urnenwahl zu gehen, um eine gültige Stimmabgabe sicherzustellen.

 

Symbolbild: Pixabay