In Wasserburg: Wahlbenachrichtigungen werden spätestens bis 2. Februar zugestellt - Plakatierungen ab Mitte der dritten Kalenderwoche möglich

Am 23. Februar findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Das Wasserburger Wahlamt informiert über den geplanten Ablauf. 

Die Stadt Wasserburg hat die Firma Komuna beauftragt, die Wahlbenachrichtigungsbriefe zu drucken und zu versenden. Diese werden spätestens am 2. Februar zugestellt. Wer wahlberechtigt ist und keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich ab dem 3. Februar an das Bürgerbüro der Stadt Wasserburg wenden.

Wahlunterlagen können erst dann ausgestellt werden, wenn die Unterlagen vom Landratsamt Rosenheim eingetroffen sind, voraussichtlich ab 10. Februar. Wer vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen beantragen möchte, kann dies selbstverständlich nach Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments im Bürgerbüro der Stadt Wasserburg machen. Briefwahlunterlagen können persönlich, postalisch oder vorzugsweise online beantragt werden.

Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Postzustellung ist möglich in der Zeit vom 13. Januar, 2 Uhr, bis 17. Februar, 23 Uhr. Letzter Termin für die Beantragung und Erteilung von Wahlscheinen von im Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen ist Freitag, 21. Februar, um 15 Uhr. Bitte hierzu die Postzustellzeiten beachten.

Wer glaubhaft versichert, dass seine Wahlunterlagen verloren gegangen sind, kann bis und am Samstag vor der Wahl (22. Februar) von 9 bis 12 Uhr einen Ersatzwahlschein beantragen.

Bis Sonntag (23. Februar, 15 Uhr) kann nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (Voraussetzung: ärztliches Attest) ein Wahlschein beantragt werden.

Die Briefwahlunterlagen (rotes Kuvert) müssen bis spätestens Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr, im Rathaus der Stadt Wasserburg eingegangen sein. In den Wahllokalen dürfen keine Briefwahlunterlagen (rotes Kuvert) angenommen werden.

Bitte beachten: Das Wahlamt kann die Briefwahlunterlagen erst verschicken, sobald die Unterlagen (Stimmzettel) dafür vorliegen, frühestens ab dem 10. Februar. Dies ist unabhängig davon, wie früh der Antrag gestellt wurde. Das Risiko, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu erhalten, trägt der Wähler selbst. Das Wahlamt hat keinen Einfluss auf den rechtzeitigen Erhalt der Unterlagen per Post.

Anschlagtafeln sind ab der dritten Kalenderwoche nutzbar

Die Stadt Wasserburg stellt im Vorfeld von Wahlen im gesamten Stadtgebiet Anschlagtafeln für Wahlplakate zur Verfügung. Diese sind ab Mitte der Kalenderwoche 3 nutzbar. Eine Plakatierung durch Parteien und Wählergruppen ist grundsätzlich nur auf diesen Anschlagtafeln erlaubt.

Die Standorte sind:

  • Attel
  • Bahnhofsplatz (Zufahrt Parkplatz Unter der Rampe)
  • Bahnhofstraße (gegenüber Bahnhof in Reitmehring)
  • Bgm.-Schmid-Straße
  • Am Fröschlanger
  • Köbingerbergstraße (Kriegerdenkmal)
  • St.-Bruder-Konrad-Straße
  • Megglestraße (Schmiedwiese)
  • Rosenheimer Straße (Sparkasse)
  • Schustergasse (Kirche St. Jakob)
  • Max-Emanuel-Platz
  • Willi-Ernst-Ring

Es gibt keine Einteilung nach Wahlvorschlags-Nummern. Der vorhandene Platz reicht erfahrungsgemäß für alle Wahlvorschläge aus. Die Stadt Wasserburg plädiert für einen fairen Umgang miteinander. Das Beschädigen, Herunterreißen und Beschmieren von Plakaten ist Sachbeschädigung und gegebenenfalls strafbar.

Plakate aus Kunststoff sind entsprechend eines Beschlusses des Stadtrats aus grundsätzlichen ökologischen Erwägungen nicht erlaubt.