Bund und Länder haben eine Verlängerung und Verschärfung des Corona-Lockdowns bis zum 31. Januar beschlossen. Das wurde am Abend bei einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Weiter kein geöffneter Einzelhandel, keine Kultur, kein Sport. Die Lage sei ernst. Die Kontaktbeschränkungen werden für alle in ganz Deutschland noch einmal strenger: Nur noch der eigene Hausstand darf sich mit maximal EINER weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person treffen! Die Schulen und Kitas bleiben – bis auf eine Notbetreuung – zu! Das heißt: Ausschließlich Distanzunterricht im ganzen Januar! Bürger in Hotspots ab einem Inzidenzwert von 200 dürfen sich zudem maximal noch 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen. Das betrifft vor allem auch das Einkaufen und das Sporttreiben. Beruf und Arztbesuche ausgenommen …

Restaurants, Hotels, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie viele Geschäfte werden damit bis mindestens 31. Januar geschlossen bleiben. Auch Kitas und Schulen bleiben zu. Darüber hinaus werden nun auch Betriebskantinen schließen, wo immer die Arbeitsabläufe das zulassen. Homeoffice ist zudem angesagt, wo immer möglich ..
Kanzlerin Merkel sprach bei der Pressekonferenz am heutigen Dienstagabend von einschneidenden, aber notwendigen Maßnahmen. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), betonte, es sei jetzt keine Zeit für Halbherzigkeite – weder bei beschlossenen Maßnahmen noch bei der Impfstrategie. Mit der Impfung gebe es jetzt eine zweite Säule im Anti-Corona-Kampf. Nicht mehr – aber auch nicht weniger.

Söder: Die Lage ist ernst

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder verteidigte die neuen Corona-Beschlüsse. Das, was man heute tue, damit folge man ausschließlich dem wissenschaftlichen Rat, Corona ernst zu nehmen. Die Lage sei nach wie vor ernst, die Zahlen nach wie vor hoch, sagte der CSU-Politiker. Die Dunkelziffer sei wahrscheinlich relativ hoch. Die 50 im Inzidenzwert bleibe das große Ziel, am besten drunter bis zum 1. Februar!
Auch die Herausforderungen, die man aus Weihnachten, Silvester und den Reiserückkehrern haben werde, seien in den aktuellen Zahlen ja noch gar nicht abgebildet. Deswegen wäre es laut Söder falsch, jetzt frühzeitig abzubrechen. Hinzu kämen große Sorgen über ein mutiertes Virus …
Die Beschlüsse zu den Kontaktpersonen und dem Bewegungsradius seien keine Drangsalierung. Es sei notwendig, die Kontakte und Mobilität weiter zu reduzieren. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass auch Schulen und Kitas zur Verbreitung des Virus beitragen könnten, die Sicherheit der Schüler und Lehrer habe Priorität. Daher bleibe es in Bayern dabei: Keine Präsenz in Schule und Kita. Es werde Distanzunterricht und eine Notbetreuung geben. Dankbar zeigte sich Söder für den Beschluss, dass es für Eltern, die ihr Kind betreuen müssen, die Möglichkeit weiterer Krankheitstage geben werde …
Am morgigen Feiertag ist – wie berichtet – eine Kabinettsitzung in Bayern, wo unter anderem darüber entschieden werden soll, ob die Ferien zudem um vorgezogene Faschingsferien in der kommenden Woche verlängert werden.

Was neu ist laut Pressekonferenz heute …

Kontakte

Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Künftig sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt.

Mobilität

In Landkreisen, in denen binnen sieben Tagen mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gemeldet wurden, sollen sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.

Impfungen

Bis spätestens Mitte Februar sollen sich alle Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen impfen lassen können. Bis zum 1. Februar sollen etwa vier Millionen Impfdosen ausgeliefert worden sein. Der Bund unterstützt wegen der fehlenden Impfstoffe außerdem mit dem Land Hessen den Hersteller Biontech, damit im neuen Werk in Marburg noch im Februar die Produktion begonnen werden könne.

Kinderkrankengeld

Normalerweise erhält jedes Elternteil pro Jahr für bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende für bis zu 20 Tage. Vorübergehend soll der Zeitraum auf 20 beziehungsweise 40 Tage steigen.

Einreisen

Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, muss sich künftig bei der Einreise testen lassen oder in den 48 Stunden davor. Die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne, die ab dem fünften Tag durch einen negativen Test beendet werden kann, bleibt bestehen.

Betriebskantinen

Betriebskantinen dürfen allenfalls noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Der Verzehr vor Ort ist untersagt.

Was weiter gilt …

Einzelhandel

Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte …

Schulen

Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten (Bayern entscheidet morgen)..

Kitas

Auch Kindertagesstätten bleiben grundsätzlich geschlossen. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

Arbeitsplatz

Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.

Alkohol

Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Friseure

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind zu.

Notwendige Behandlungen

Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben möglich.

Gottesdienste

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

Altenpflege

Das Personal in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen muss mehrmals pro Woche getestet werden. In Regionen mit erhöhten Fallzahlen müssen Besucher einen negativen Coronatests vorweisen.
Nächste Schritte:
Am 25. Januar wollen Bund und Länder erneut beraten.
Quelle ARD / BR