Zum Jahresende kündigte Innenminister Herrmann verschärfte Kontrollen bei Reiserückkehrern an. Wie er diesbezüglich ausführt, „müssen wir neben den harten Lockdown-Maßnahmen im Land den Import von Corona-Infektionen aus dem Ausland bestmöglich eindämmen. Um auch den Unbelehrbaren auf die Schliche zu kommen, habe ich verstärkte Kontrollen der Bayerischen Grenzpolizei angeordnet.“ Im Rahmen der Schleierfahndung wurden deshalb während der letzten Woche verstärkte Kontrollen im grenznahen Raum und an den Flughäfen durchgeführt und dabei im Rahmen der ganzheitlichen Kontrollen auch gezielt auf die Einhaltung der Corona-Bestimmungen geachtet.

In der Zeit vom 29. Dezember bis einschließlich 3. Januar wurden nahezu 10.000 Rückreisende von den Beamten der Bayerischen Grenzpolizei aus dem Reisendenstrom herausgefiltert und einer eingehenden Kontrolle unterzogen. Nach den geltenden Bestimmungen muss jeder, der aus einem Risikogebiet einreist, entweder schon bei der Einreise einen negativen Test vorweisen, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Bayern durchgeführt wurde oder umgehend innerhalb von 48 Stunden zum Testen gehen. Das Testergebnis ist dann innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen. Bei den kontrollierten Personen wurden nahezu 4.000 Rückreisende festgestellt, die nach den geltenden Bestimmungen der Testnachweispflicht unterlagen. Tatsächlich konnten aber nur ca. 1.400 Reiserückkehrer einen negativen Test vorlegen.
 
Einreisende, die sich in einem Risikogebiet aufhalten, müssen noch vor der Einreise nach Deutschland die „Digitale Einreiseanmeldung“ ausfüllen (www.einreiseanmeldung.de). 1.300 Reisende, die weder einen negativen Test noch eine digitale Einreiseanmeldung vorweisen konnten, wurden von den Grenzpolizisten an die Gesundheitsbehörden gemeldet, damit die Verpflichtung zum Test innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise auch überwacht werden kann.
 
Unabhängig von der Testpflicht besteht natürlich für alle Einreisenden aus Risikogebieten die strenge Quarantänepflicht. Dies bedeutet, dass sie sich unmittelbar nach der Einreise in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort für einen Zeitraum von zehn Tagen absondern müssen. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch einen negativen Test beendet werden.
 
Während der nächsten Tage werden die Stichprobenkontrollen im Rahmen der Schleierfahndung noch weiter intensiviert, insbesondere natürlich auch am nächsten Wochenende mit einem zu erwartenden starken Rückreiseverkehr.