In Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern mit einem Inzidenwert von über 200 Fällen sind ab kommenden Montag touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern hinaus untersagt – gerechnet vom Wohnort aus (das heißt von der politischen Gemeindegrenze aus). Das gab Bayerns Ministerpräsident Markus Söder am Mittag nach der Kabinetts-Sondersitzung bekannt. Das bedeutet: Einkaufen in größerem Umkreis sei in Bayern trotz hoher Inzidenz auch weiterhin erlaubt, ebenso wie berufliche Fahrten und Familien-Besuche. Und noch eine ‚Abschwächung‘ zum Beschluss des Bundes gab es heute in Bezug auf den Handel …
Unter strikter Wahrung von Schutz- und Hygienekonzepten (insbesondere gestaffelter Zeitfenster zur Abholung) sowie der Verwendung von FFP2-Masken soll es möglich sein, sogenannte Click-and-collect oder Call-and-collect-Leistungen – auf deutsch die Abholung vor Ort der Ware, die online oder telefonisch bestellt wurde – zu ermöglichen.
Was gilt jetzt als Umkreis?
Wohnort und Gemeindegrenze können schon einige Kilometer auseinander liegen (…)
Anm. d. Red.:
Ja genau, so wie beschrieben – quasi großzügig gerechnet ab Gemeindegrenze – Aussage heute bei der PK.
Das mit den 15km ist totaler Schwachsinn.
Beispiel: Wenn Ldk. Rosenheim wieder über 200 kommen würde, würden wir im Landkreis Rosenheim dann zuhause bleiben oder eben den 15km Umkreis einhalten müssen.
Sollten die aussen rum Traunstein, Mühldorf, Miesbach, München, EBE, Erding usw. dann unter 200 sein, können die brav Ausfüge machen. Ja wohin denn? z. B. Landkreis Rosenheim Sachrang, oder doch nach Oberaudorf oder Brannenburg :-)
Und sorgen dafür, dass der Wert bei uns weiter stabil über 200 bleibt – oder wie :-)
Ist nur als Beispiel gedacht – nicht das übermorgen alle Münchner nach Oberaudorf rennen, gell ;)
(…)
Ganz ehrlich dem Handel zuliebe und allen denen den der Lockdown und zwar schon seit dem Frühjahr sehr zu schaffen macht und wahrscheinlich noch kein Ende in Sicht ist und auch die Hilfen nicht da ankommen wo sie nötig sind bitte mal überlegen! Sind alle Arbeitgeber und hoffen das sie ihre Mitarbeiter „alle“ behalten können. Das wird sicher nicht funktionieren leider. Also bitte lieber Herr MP wie helfen Sie denn! ausser das sie großartige Versprechen machen!!
Dass die bestellte Ware am Geschäft abgeholt werden darf, ist für einige Branchen sehr hilfreich.
Für den Händler ist es oft nicht rentabel, Kleinigkeiten zu liefern. Die Kunden können diese dann einfach, nach telefonischer Vereinbarung, vor der Türe abholen. Wurde im Frühjahr gut angenommen.
Wie heißt es so schön? Kleinvieh macht auch Mist. Die Händler sind um jede kleine Lockerung froh.