Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas länger her ist, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln und -Mythen auf. Heute geht es um die neue Möglichkeit, schon ab 15 Jahren den „Moped-Schein“ zu erwerben.

>>Was bisher nur in einigen Bundesländern im Modell-Versuch erprobt wurde, ist seit Herbst letzten Jahres auch in Bayern möglich: bereits mit 15 Jahren die Fahrerlaubnisklasse AM zu erwerben. Vorher konnte in diesem Alter lediglich die Prüfbescheinigung für das Fahren von Mofas mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h erworben werden.
Mit der Klasse AM dürfen leichte Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimeter gefahren werden. In der Regel handelt es sich dabei um klassische „50er-Roller“ beziehungsweise Mopeds. Auch leichte Fahrzeuge mit drei oder vier Rädern und mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h sind erlaubt, beispielsweise sogenannte Microcars.
Allerdings wird in Bayern im Einzelfall entschieden, ob ein Fahranfänger in den Genuss der neuen Regelung zu kommt. Voraussetzung ist ein besonderes Bedürfnis für das vorzeitige Erwerben der Fahrerlaubnis, zum Beispiel wenn ein Jugendlicher zur Ausbildungsstätte kommen muss und keine angemessene ÖPNV-Anbindung besteht.  Außerdem wird geprüft, ob ein Bewerber die nötige Reife für die motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr besitzt. Zuständig für die Beurteilung ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde, die im Landratsamt angesiedelt ist.
Unser Tipp: Da die Regelung erst relativ kurz Kraft ist, fehlen bisher noch Erfahrungswerte, wie streng die oben genannten Voraussetzungen von den Fahrerlaubnisbehörden geprüft werden. Gerade im ländlichen Raum ist aber zu erwarten, dass realistische Chancen bestehen, von der neuen Regelung profitieren zu können. Die örtlichen Fahrschulen beraten Sie bei individuellen Fragen jederzeit gerne.<<
Foto: Pixabay
 

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