Und zwar ab sofort - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entschied heute gegen geltende Corona-Regel


Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das landesweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das berichtet der Bayerische Rundfunk am heutigen Dienstagnachmittag. Im Infektionsschutzgesetz seien Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen, hieß es zur Begründung der Richter heute …

Teilerfolg für eine Privatperson aus Regensburg vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof: Die Richter gaben einem Eilantrag statt und setzten das wegen Corona geltende bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug, wie der Verwaltungsgerichtshof mitteilte. Zur Begründung habe der zuständige Senat darauf verwiesen, dass nach dem Infektionsschutzgesetz Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen seien – und nicht pauschal allgemein.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes gelte ab sofort:
Mit der Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats überschreite die Staatsregierung daher die Verordnungsermächtigung des Bundesgesetzgebers. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs gelte ab sofort – bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Gegen den Beschluss gebe es keine Rechtsmittel.
Das grundsätzliche Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit für ganz Bayern galt seit 11. Dezember. In der Bayerischen Infektionsschutzverordnung heißt es: Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum wird untersagt …
Quelle BR