Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas länger her ist, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln und -Mythen auf. Heute geht es darum, was sich 2021 beim Erwerb der Fahrerlaubnis ändert.
>>Auch im Jahr 2021 gibt es einige Änderungen im Straßenverkehrsrecht. Zwei Neuheiten bezüglich des Erwerbs einer Fahrerlaubnis haben wir in dieser Woche für Sie zusammengefasst.

  1. Praktische Prüfung

Für praktische Fahrerlaubnisprüfungen wurde zum 1. Januar 2021 das elektronische Prüfprotokoll eingeführt. Der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer dokumentiert die Fahrprüfung damit nicht mehr wie bisher handschriftlich auf einem Zettel, sondern bewertet einzelne Fahraufgaben mit einem speziellen Programm auf einem Tablet. Das Ziel ist, die Prüfungen nicht nur einheitlicher, sondern auch transparenter zu gestalten. Künftig erhält jeder Bewerber nach der Prüfung ein Prüfprotokoll, unabhängig davon, ob die Prüfung bestanden ist oder nicht. Diese Rückmeldung soll zu einer weiteren Verbesserung des Fahrkönnens beitragen. Da für die Vor- und Nachbesprechung mehr Zeit veranschlagt wird, dauert die praktische Prüfung künftig 55 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit.

  1. Automatikregelung für die Fahrerlaubnisklasse B

Bereits seit Jahren wurde um eine Neuregelung bezüglich der Fahrschulausbildung in Pkws mit Automatikgetrieben gerungen. Bisher galt: wer in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe die praktische Fahrprüfung ablegt, bekommt eine entsprechende Eintragung im Führerschein und darf danach nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe führen. Zum 01.04.2021 tritt hierzu nun eine wichtige Änderung in Kraft.
Künftig kann der Eintrag im Führerschein entfallen, auch wenn die praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wurde. Voraussetzung ist eine Schulung von mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten in einem Auto mit Schaltgetriebe und eine erfolgreich absolvierte 15-minütige Testfahrt. Beides findet in den Fahrschulen statt. Damit soll der fortschreitenden Verbreitung von Fahrzeugen mit Automatikgetriebe Rechnung getragen werden, die durch alternative Antriebsmöglichkeiten noch zusätzlich verstärkt wird. Ein Ziel des Bundesverkehrsministeriums war, den Einsatz solcher Fahrzeuge in den Fahrschulen erhöhen und Fahranfänger bereits frühzeitig mit alternativen Antriebsarten vertraut machen.
Einschränkend gilt allerdings, dass sich die Neuregelung unmittelbar nur auf die Fahrerlaubnisklasse B bezieht. Wer davon Gebrauch macht, muss beim Erwerb der Klassen BE, C oder D die praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ablegen. Andernfalls erfolgt hier weiterhin ein Eintrag in den Führerschein, der die Fahrerlaubnis auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe beschränkt.
 
Unser Tipp: Obwohl die Fahrschulen aufgrund der Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie momentan geschlossen sind, sind wir weiterhin gerne für Auskünfte und Informationen erreichbar. Alle Neuigkeiten, wie und wann es mit der Fahrschulausbildung weitergeht, sowie anstehende Änderungen im Straßenverkehrsrecht erfahren Sie natürlich immer aktuell in unserem „Verkehrstipp der Woche“.<<
Foto: Pixabay
 

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