Am Rathaus Haag werden (wie berichtet) FFP2-Masken an Einwohner von Haag  verteilt, für die  folgende Voraussetzungen gelten:

  •  Pflegende Angehörige (Hauptpflegeperson)

Bezug von:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende nachdem SGB II,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Kriegsopferfürsorge (KOF)
  • Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Die Berechtigung ist durch Vorlage eines entsprechenden Bescheides oder Schreibens der Pflegekasse (bitte mitbringen) nachzuweisen.
 
Die Abgabe erfolgt jeweils
Montag bis Freitag:                   von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:                           von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr