Ab heute gilt das Alkoholverbot


Seit Mitternacht gilt heute auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Landkreis ein Alkoholverbot. Wie berichtet war die Allgemein-Regelung im Lockdown vom Gericht wieder aufgehoben worden und nun den Landkreisen mit ihren Kommunen zugeordnet worden. Am stärksten betroffen im Kreisgebiet ist die Stadt Wasserburg mit gleich elf Bereichen in der Altstadt, wo der Konsum von Alkohol ab sofort untersagt ist. Wo genau? Im rot markierten Bereich – siehe Karte. Hier die Allgemeinverfügung der Behörde im Detail …

Karte oben: Der Bereich des Alkoholverbots im öffentlichen Raum in der Stadt Wasserburg seit dem heutigen Samstag 0 Uhr!

a) Stadt Wasserburg
• Innbrücke („Rote Brücke“)
• Bruckgasse
• Marienplatz
• Rathausgasse
• Salzsenderzeile
• Herrengasse
• Frauengasse
• Färbergasse
• Schustergasse
• Hofstatt
• Ledererzeile
b) Stadt Kolbermoor
• Vorplatz der Pauline-Thoma-Schule
c) Stadt Bad Aibling
• Maximiliansplatz

Zur Begründung heißt es unter anderem:
Der Konsum von Alkohol erhöht das Risiko, entweder aus Übermut oder Unachtsamkeit, infektionsschutzrechtliche Regeln, wie beispielsweise das Abstandsgebot, zu missachten.
Laut Behörde erhöht sich dadurch die Gefahr, dass Infektionsketten in diesen Fällen wohl nur mit besonders großem Ermittlungsaufwand nachvollzogen werden können.
Zudem findet sich in der Begründung ein Hinweis auf neue Virusvarianten des Coronavirus SARS-CoV-2, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in erheblichem Maße infektiöser seien.

Daher könne unter freiem Himmel keine pauschale Entwarnung vor einer Infektion gegeben werden.
Karte: Landratsamt
 



Von |2021-01-30T09:33:00+01:00Sa. 30.1.2021 - 9:33|Kategorien: Altlandkreis WS, Schlagzeilen, Wasserburg aktuell|17 Kommentare

17 Kommentare

  1. mjh 30. Januar 2021 um 10:26 Uhr - Antworten

    Danke an das Landratsamt!
    Ich stimme absolut zu, dass diese Sperrbereiche unbedingt nötig sind!
    Die Wasserburger saufen sich in genau diesen Prohibitionsbereichen ständig die Birne weg und laufen dann engumschlungen durch die Altstadtgassen und an Regeln hält er sich ja auch nicht der durchschnittliche Wasserburger…
    … hier ist natürlich ein behördliches Eingreifen dringenst geboten…

  2. Tini 30. Januar 2021 um 11:19 Uhr - Antworten

    Alkoholverbot hin und her,bei der Kaffeerösterei in Wasserburg wird nicht mal Abstand beim Kaffeetrinken eingehalten!
    Langsam wird alles ein Witz!
    Ausserdem kann man sehr wohl Abstand halten,wenn man mal ein Glas Wein im Freien genießt!

    • S.H. 31. Januar 2021 um 17:04 Uhr - Antworten

      Tini. wenn ich deinen kleinkarierten Kommentar lese, kommt mir das Kotzen!!!

  3. chatteufefelchen 30. Januar 2021 um 12:00 Uhr - Antworten

    Da wurde aber der Inndamm vergessen.

  4. Aoidstaderin 30. Januar 2021 um 12:31 Uhr - Antworten

    Guad das ma sovoi Nebengasserl haben, wo es erlaubt ist ????

  5. Stiller Leser 30. Januar 2021 um 12:37 Uhr - Antworten

    Mal ne Frage, wäre es nicht schlauer gewesen, den Inndamm für diese Bereiche auszuwählen?
    Weil ganz ehrlich, wo sitzen denn die Jugendlichen und älteren Herren immer?
    Die Regelung ist allgemein sehr amüsant, denn wenn ich mich jetzt hinter die Kirche setze, darf ich was trinken und auch am Palmano-Spielplatz darf ich trinken.
    Sorry, aber manchmal habe ich das Gefühl, der Virus schlägt eher aufs Hirn als auf die Lunge.
    Oder verstehe nur ich den Sinn dahinter nicht?
    Oder gibt es echt so viele Menschen, die sich beim Zeisi oder beim Weber a Bier kaufen und sich dann bei 0 Grad Aussentemperatur wieder in die Stadt begeben, um dann vorm Inn-Kaufhaus „gemütlich“ zu trinken.
    Ernsthaft? ???

  6. mjh 30. Januar 2021 um 18:38 Uhr - Antworten

    …. aber der Lauterbach hat doch g’sagt, dass………

  7. Maggus 30. Januar 2021 um 18:40 Uhr - Antworten

    .. Oooh, scheinbar merkt man doch langsam die LÜCKENHAFTE Vernunft, der wohlwollend uns schützenden Massnahmen unserer fürsorglich Regierenden …
    Und wieder das Bashing an die Bösen vor der Kaffeerösterei …
    Hallo Tini, Anzeige erstatten, wenn Sie da einen Verstoß gegen das Seuchenschutzgesetz entdeckt haben.
    Das ist Ihre Bürgerpflicht!

  8. Oidstoderer 30. Januar 2021 um 19:04 Uhr - Antworten

    Ich bin mir ja nicht ganz sicher, aber glaube fast, dass das Landratsamt so was nicht aus der Westentasche heraus entscheidet,
    sondern das örtlich zuständige Amt (Amt für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, vermute ich) befragt und aufgrund dessen Antwort festlegt.
    Eventuell entscheidet man auch direkt vor Ort (…)
    Anders kann ich mir das im Verhältnis zu Kolbermoor und Aibling nicht vorstellen.

  9. Tini 30. Januar 2021 um 19:24 Uhr - Antworten

    Hallo Landratsamt Rosenheim, warum in der Stadt Rosenheim kein Alkoholverbot?
    Wird da nicht getrunken?

    • HannesB 31. Januar 2021 um 10:44 Uhr - Antworten

      Was kümmert dich Rosenheim?

      • Buffo 31. Januar 2021 um 14:36 Uhr - Antworten

        Und vor allem: was kümmert das Landratsamt Rosenheim die (kreisfreie) Stadt Rosenheim?

  10. Alb 31. Januar 2021 um 7:35 Uhr - Antworten

    Genau darum ist es ja so schade, dass ein allgemeines Verbot gekippt wurde.
    Ich mach mir da eh meine Gedanken, wer sich die Mühe macht, in einer Pandemie herzugehen und gegen ein allgemeines Verbot des Alkoholkonsums im Freien zu klagen?
    Was sind das für Leut, die Alkohol-Konsum im Freien für so grundlegend wichtig halten?
    Und was für Leut empfinden es als eine Bereicherung, wenn alkoholisierte Menschen durch die Gassen wanken?
    Geht sich amüsieren wirklich nur noch so?
    Ich hab schon sehr Mitleid mit diesen Menschen.

  11. Aoidstaderin 31. Januar 2021 um 7:42 Uhr - Antworten

    @tini – auch in Rosenheim gibt es das Alkoholverbot – zb.im Salin- und Riedergarten – das wird aber von der Stadt Rosenheim verwaltet und hat mit dem Landratsamt nichts zu tun.

  12. susi 31. Januar 2021 um 7:50 Uhr - Antworten

    Als ob sich jemals jemand in der Färber- oder frauengasse zum Saufen aufgehalten hat.
    Ausser natürlich, wenn Festl waren bzw wenn man in der Nachtszene unterwegs ist, aber Beides ist ja nicht der Fall.
    Und was bringt das denn bitte? Man wird sich wohl kaum mittags dort betrinken.

  13. Alois 31. Januar 2021 um 9:59 Uhr - Antworten

    In der Altstadt von Wasserburg hat es doch schon vor Corona eine Alkoholsatzung gegeben. Rad wurde wieder neu erfunden!

  14. Oidstoderer 31. Januar 2021 um 20:13 Uhr - Antworten

    Im Amtsblatt Nr. 03/2021 des Lkr. Rosenheim (Download für Interessierte Bürger|innen möglich) steht in diesem Zusammenhang auf Seite 19 unter II. im letzten Satz des Abs. 3…….
    Vom Landratsamt Rosenheim wurden die Ortsgemeinden, die örtlichen Polizeidienststellen und das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim jeweils um entsprechende Einschätzungen gebeten.
    …..

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