Sorge wegen der Geflügelpest - Ab Mitternacht für ALLE Geflügel- und Vogelhaltungen strenge Hygiene-Auflagen

Um eine Einschleppung des Virus der Geflügelpest in Geflügel- und Vogelhaltungen in die Region zu verhindern, hat der Landkreis Rosenheim am heutigen Montag eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt um Mitternacht in Kraft. Die dort festgelegten Maßnahmen sollen verhindern, dass sich Tiere in gewerblichen und auch in privaten Geflügel- und Vogelhaltungen bis einschließlich 1.000 Tieren mit dem Virus infizieren, meldet das Landratsamt am Spätnachmittag.

Für Betriebe mit über 1.000 Tieren gelten diese strikten Biosicherheitsmaßnahmen bereits grundsätzlich – unabhängig von der Geflügelpest oder anderer Geflügelseuchen. 

Die kreisfreie Stadt Rosenheim wird zudem morgen eine gleichlautende Allgemeinverfügung veröffentlichen. Diese tritt dann am Mittwoch (0 Uhr) für das Rosenheimer Stadtgebiet in Kraft.

Beide Allgemeinverfügungen behalten solange ihre Gültigkeit bis sie wieder aufgehoben werden.

Die Geflügelpest breitet sich in Europa und Deutschland weiter aus. In Bayern gibt es bisher vier nachgewiesene Fälle der Geflügelpest – in Passau, Landsberg am Lech, Haßberge und Starnberg. Außerdem wird aktuell ein weiterer Verdachtsfall in einer kleinen Hühnerhaltung in Bayreuth untersucht.
Mit den Allgemeinverfügungen gelten nun für gewerbliche und private Geflügel- und Vogelhaltungen bis einschließlich 1.000 Tiere verschärfte Regelungen bei der Hygiene, Desinfektion und dem Betreten der Ställe.
Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft. Erkrankte Tiere leiden an stumpfem, gesträubtem Federkleid und wirken teilnahmslos. Sie verweigern Futter und Wasser, haben Atemnot, niesen und können Wassereinlagerungen am Kopf und blaurote Verfärbungen an Kopfanhängen und Füßen aufweisen.
Da die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, Kot oder anderem mit dem Virus konterminiertem Material wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung erfolgt, ist es zwingend erforderlich, mit den angeordneten Maßnahmen die Ansteckungsmöglichkeiten zu minimieren, um so die Tiere zu schützen.
Außerdem sind Ausstellungen, Märkte, Schauen und Veranstaltungen jeglicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden in Stadt und Landkreis Rosenheim verboten.
Für Wildvögel gilt ein allgemeines Fütterungsverbot. 

Folgende verschärfte Regelungen bei der Hygiene gelten verbindlich auch für kleinere Geflügel- und Vogelhaltungen – ab dem morgigen Dienstag, 2. Februar, im Landkreis Rosenheim – ab Mittwoch, 3. Februar, in der Stadt Rosenheim:

  • Ein- und Ausgänge zu den Ställen müssen vor unbefugtem Zutritt gesichert werden,
  • betriebsfremde Personen dürfen das Gelände nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten,
  • Schutzkleidung muss nach dem Verlassen des Stalls unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden, Einwegschutzkleidung muss entsorgt werden,
  • alle Gerätschaften, die im Stall benutzt werden, müssen anschließend gereinigt und desinfiziert werden,
  • frei gewordene Ställe müssen gereinigt und desinfiziert werden, bevor sie neu belegt werden,
  • Fahrzeuge, die Geflügel transportiert haben, müssen unmittelbar nach dem Transport sofort gereinigt und desinfiziert werden,   
  • Fahrzeuge, Maschinen und Gerätschaften, die in verschiedenen Ställen oder Betrieben genutzt werden, müssen vor der Benutzung in einem anderen Stall oder Betrieb gereinigt und desinfiziert werden.
  • Es muss eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchgeführt und dokumentiert werden
  • Behälter und Räume, in denen verendetes Geflügel aufbewahrt wird, sollten möglichst nach jeder Abholung gereinigt und desinfiziert werden, mindestens aber einmal im Monat.
  • Es muss eine betriebsbereite Einrichtung bereitgestellt werden – zum Waschen der Hände, zum Wechseln und Ablegen der Kleidung sowie zur Desinfektion der Schuhe,

 
Die Allgemeinverfügung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest finden Sie im Wortlaut auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-rosenheim.de.
Weitere Informationen zur Geflügelpest gibt es auch auf der Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
www.lgl.bayern.de unter dem Stichwort „Geflügelpest“.