Wirklich seriös klingt es nicht und wird doch tagtäglich aktualisiert: Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung errechnet nun anhand aktueller Werte für jede deutsche Stadt und jeden Landkreis, an welchem Datum dort das Corona-Infektionsgeschehen unter den Inzidenzwert von 35 gesunken sein könnte. Ernsthaft oder doch eher spaßeshalber? Die Landkarte gibt auch die Berechnungen für das Kreisgebiet Rosenheim wieder – und untenstehend für den Landkreis Mühldorf. Während das Rosenheimer Kreisgebiet demnach Glück hat und bereits am 22. Februar mit dem Beginn einer stabilen 35er Inzidenz rechnen könnte, wäre das zum Beispiel für den Landkreis Mühldorf erst im JULI 2022 (!) der Fall – errechnet nach den vergangenen Zahlen. Genau: Äußerst fraglich ist, ob ‚Corona unberechenbar‘ sich errechnen lässt …
Landkreis Rosenheim
Die Sieben-Tage-Inzidenz beträgt im Landkreis Rosenheim aktuell 46, der R-Wert 0,89. Anhand dieser tagesaktuellen Werte vom 12. Februar 2021 gibt das Zi folgende Prognose ab:
Inzidenz unter 35: 22.02.2021
Inzidenz unter 10: 16.04.2021.
Landkreis Mühldorf am Inn
Die Sieben-Tage-Inzidenz beträgt in Mühldorf am Inn aktuell 92, der R-Wert 0,99. Anhand dieser tagesaktuellen Werte vom 12. Februar 2021 gibt das Zi folgende Prognose ab:
Inzidenz unter 35: 19.07.2022 (!)
Inzidenz unter 10: 27.05.2024 (?)
Landkreis Traunstein
Die Sieben-Tage-Inzidenz beträgt im Landkreis Traunstein aktuell 90, der R-Wert 0,96. Anhand dieser tagesaktuellen Werte vom 12. Februar 2021 gibt das Zi folgende Prognose ab:
Inzidenz unter 35: 08.06.2021
Inzidenz unter 10: 11.11.2021
Im neuen Beschluss von Bund und Ländern heißt es für den Fall einer stabilen Inzidenz unter 35 und den dann erlaubten, regionalen Öffnungen: Benachbarte Gebiete mit stark unterschiedlichen Inzidenzen sollten gemeinsame Vorkehrungen treffen, um übergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden. Das heißt: Es soll dann keinen gewissen Shopping-Tourismus geben …
Der Deutsche Landkreistag sieht das skeptisch, wie der Bayerische Rundfunk heute berichtet. Man könne weder die Grenzen eines Landkreises kontrollieren, noch die Inhaber von Geschäften dazu verpflichten, nur noch die ansässige Bevölkerung zu bedienen. Das alles wäre nicht mehr verhältnismäßig und auch lebensfremd.
Quelle Ärzte Zeitung / BR und
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Salzufer 8
10587 Berlin
„
Hinterlassen Sie einen Kommentar