Weil der Landkreis eine Inzidenz von nur 45,9 aufweist, entfällt die Ausgangssperre
Der Corona-Lockdown ist bekanntermaßen noch einmal verlängert worden. Bund und Länder einigten sich auf eine Fortsetzung der Beschränkungen bis zum 7. März – also jetzt noch genau drei Wochen lang! Während die Bürger in Stadt (Inzidenz von 66,1) und Landkreis (45,9) wieder eineingeschränkt das Haus verlassen dürfen, ist der Nachbar-Landkreis Traunstein noch nicht lange genug unter der 100er Inzidenz, so die Regierung gestern. Deshalb gilt hier ab heute noch die Ausgangssperre, nun aber ab 22 Uhr. Welche Maßnahmen ab dem heutigen Montag in Bayern gelten und wo es Lockerungen gibt.
Nächtliche Ausgangssperre
Die Ausgangssperre gilt ab jetzt nur noch für Landkreise und kreisfreie Städte, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt oder noch nicht lange und stabil genug unter 100 – und zwar dann nicht mehr wie bisher ab 21 Uhr, sondern erst ab 22 Uhr bis 5 Uhr morgens. Der Landkreis Rosenheim ist somit von der Ausgangssperre ab heute befreit. Denn wo die Inzidenz seit mindestens sieben Tagen unter dem Wert 100 liegt, entfällt die Ausgangssperre.
Bei den Städten gilt die Ausgangssperre nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums vom Sonntag weiterhin für
Amberg, Ansbach, Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Hof, Memmingen, Passau und Weiden.
Bei den Landkreisen sind demnach folgende 25 Kreise betroffen:
Landkreis Altötting, Landkreis Ansbach, Landkreis Bad Kissingen, Landkreis Bamberg, Landkreis Bayreuth, Landkreis Berchtesgadener Land, Landkreis Cham, Landkreis Dillingen a.d. Donau, Landkreis Forchheim, Landkreis Freyung-Grafenau, Landkreis Hof, Landkreis Kitzingen, Landkreis Kronach, Landkreis Lichtenfels, Landkreis Miltenberg, Landkreis Mühldorf a. Inn, Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim, Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab, Landkreis Passau, Landkreis Regen, Landkreis Rottal-Inn, Landkreis Schwandorf, Landkreis Tirschenreuth, Landkreis Traunstein, Landkreis Wunsiedel.
Kontakte
Privat sollen sich die Menschen in Bayern weiterhin nur mit jeweils EINER weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte zudem möglichst klein gehalten werden.Also nicht heute der, morgen der andere und übermorgen die nächste.
Die Bürger werden weiterhin dringend gebeten, alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden, heißt es in dem Bund-Länder-Beschluss.
Masken
Das Tragen von FFP2-Masken bleibt Pflicht in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. In Bayern gelten bei der Maskenpflicht ausdrücklich strengere Vorschriften: Im Freistaat dürfen nur Masken mit FFP2- oder dem gleichwertigen KN95-Standart getragen werden, OP-Masken sind nicht erlaubt.
Schulen und Kitas
In dieser Woche bleibt es in den Schulen noch beim Distanzunterricht. Faschings-Ferien sind diese Woche – wie mehrfach berichtet – KEINE!
Für Schülerinnen und Schüler von der ersten bis zur sechsten Klasse und für Kita-Kinder gibt es eine Notbetreuung.
Die Staatsregierung hat beschlossen, dass ab dem kommenden Montag (22. Februar) für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grund- und Förderschulen sowie nun für alle Abschlussklassen Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand stattfinden soll – wir berichteten.
Auch Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sollen dann öffnen. In beiden Fällen gilt jedoch: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben Schulen und Kitas geschlossen!
Geschäfte
Abgesehen von Geschäften für den täglichen Bedarf (Supermärkte, Apotheken, Getränke) bleiben die Läden im Freistaat weiterhin geschlossen.
Ab 1. März – also in genau zwei Wochen – dürfen auch in Bayern die Friseure unter strikter Einhaltung von Hygieneauflagen und nur mit Terminreservierungen ihre Salons wieder öffnen. Die Kunden müssen dann auch dort FFP2-Masken tragen.
Reisen
Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
Quelle: BR
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