Die Komplett-Liste, wer ab Mittwoch dazugehört - Landratsamt informiert über neue Situation an der Grenze

Aufgrund der seit gestern geltenden Einreisebeschränkungen können Personen, die ihren Wohnsitz in einem Virusvarianten-Gebiet haben und im Landkreis Rosenheim berufstätig sind, ab dem kommenden Mittwoch 0 Uhr nur noch mit einer amtlichen Bescheinigung die Grenze passieren. Und zwar wird dieses Dokument nur für Personen ausgestellt, die in systemrelevanten Berufen tätig sind.

Entscheidungsgrundlage für die amtliche Bescheinigung ist eine Liste von systemrelevanten Tätigkeiten und Betrieben, die von der EU-Kommission zusammengestellt wurde – siehe weiter unten.

Sie ist zudem auf der Internetseite www.landkreis-rosenheim.de zu finden.

Auch ist dort ein Dokument eingestellt, das von den Arbeitgebern ausgefüllt und an die Wirtschaftsförderstelle im Landratsamt Rosenheim gemailt werden muss.

Bis zum morgigen Dienstag 24 Uhr gilt eine Übergangsphase. In dieser Zeit wird den betroffenen Grenzgängern die Einreise gewährt, sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Neben dem negativen Corona-Testergebnis benötigen sie eine Kopie des Arbeitsvertrages und müssen glaubhaft machen, dass sie eine systemrelevante Tätigkeit ausüben.

Ab Mittwoch, 17. Februar 2021, 0 Uhr, dürfen Grenzgänger aus Tirol nur noch mit behördlicher Bescheinigung des Landratsamtes nach Deutschland einreisen, wenn sie also in systemrelevanten Bereichen arbeiten.

Die Bundespolizei wird den Grenzübertritt nur noch Grenzgängern erlauben, die über den Nachweis des vorgeschriebenen negativen Corona-Testergebnis , der nicht älter als 48 Stunden sein darf, und eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde verfügen.

Die amtliche Bescheinigung steht auf dieser Seite als Download zur Verfügung:

Die Arbeitgeber werden gebeten, das Dokument auszufüllen und mit einer Begründung der Systemrelevanz von Betrieb/Einrichtung/Behörde sowie Mitarbeiterin oder Mitarbeiter an folgende E-Mail-Adresse zu schicken:

wirtschaftsfoerderung@lra-rosenheim.de.

Sie erhalten die behördliche Bescheinigung mit Stempel und Unterschrift per E-Mail zurück. Bitte beachten Sie, das Dokument ist ohne Stempel und Unterschrift nicht gültig.

Die Wirtschaftsförderstelle ist zudem telefonisch unter 08031 5816 910 90 zu erreichen.

Arbeitskräfte mit systemrelevanten Funktionen sind demnach:
  • Berufe im Gesundheitswesen, einschließlich paramedizinischer Fachkräfte;
  • Betreuungsberufe im Gesundheitswesen, einschließlich Betreuungspersonal für Kinder, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen;
  • wissenschaftliche Experten im Gesundheitssektor;
  • Arbeitskräfte in der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie;
  • Arbeitskräfte, die an der Lieferung von Waren beteiligt sind, insbesondere an der Lieferkette von Arzneimitteln, medizinischen Hilfsmitteln, Medizinprodukten und persönlichen Schutzausrüstungen, einschließlich ihrer Installation und Wartung;
  • akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie;
  • Informations- und Kommunikationstechniker sowie sonstige Techniker für die grundlegende Instandhaltung der Ausrüstung;
  • Berufe im Bereich des Ingenieurwesens, wie Ingenieure, Energie- und Elektrotechniker;
  • Personen, die an systemrelevanten oder anderweitig wesentlichen Infrastrukturen arbeiten;
  • ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte (einschließlich Wasserwerker);
  • Schutzkräfte und Sicherheitsbedienstete;
  • Berufsfeuerwehrleute/Polizisten/Gefängnisaufseher/Sicherheitswachpersonal/Katastrophenschutzkräfte;
  • Personen, die in der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln tätig sind, sowie verwandte Berufe und Wartungspersonal;
  • Bediener von Maschinen für Lebensmittel und verwandte Erzeugnisse (einschließlich Lebensmittelproduktionsmitarbeiter);
  • Arbeitskräfte im Verkehrssektor, insbesondere:
    Personenkraftwagen-, Kleintransporter- und Kraftradfahrer, Fahrer schwerer Lastkraftwagen und Busse (einschließlich Busfahrer und Straßenbahnführer) sowie Rettungswagenfahrer, einschließlich Fahrer, die für die Beförderung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union eingesetzt werden, und Fahrer, die EU-Bürger im Zuge ihrer Rückkehr aus einem anderen Mitgliedstaat an ihren Herkunftsort befördern;
  • Linienflugzeugführer;
  • Schienenfahrzeugführer; Wagenmeister, Instandhaltungstechniker sowie Personal von Infrastrukturbetreibern, das mit der Verkehrssteuerung und Kapazitätszuweisung betraut ist;
  • Arbeitskräfte in der See- und Binnenschifffahrt;
  • Fischer;
  • mit systemrelevanten Funktionen betrautes Personal von öffentlichen Einrichtungen, einschließlich internationaler Organisationen.