Zollbeamten ins Netz gegangen - 36-Jähriger hatte jede Menge „Prop Copys“ bei sich - Kripo ermittelt
Lediglich die unauffällige Aufschrift „Prop copy“ weist beim ersten Anblick auf unechtes Geld hin bei diesem 100-Euro-Schein. Zollbeamte haben am vergangenen Wochenende im Landkreis einen in Österreich lebenden, türkischen Staatsangehörigen mit mehreren tausend Euro Falschgeld festgenommen. Die Kripo Rosenheim hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Gegen den Tatverdächtigen erging ein Haftbefehl.
Am Samstag kontrollierten Beamte des Hauptzollamtes Rosenheim gegen 14 Uhr einen Audi A6 mit österreichischer Zulassung im Bereich Rohrdorf in Fahrtrichtung Salzburg. Bei dem Fahrer handelte es sich um einen in Österreich lebenden, türkischen Staatsangehörigen (36).
Bei der Kontrolle entdeckten die Zöllner mehrere tausend Euro Falschgeld. Bei dem Falschgeld handelte es sich um sogenanntes „Prop Copy“.
Bereits in der Vergangenheit warnten das Bayerische Landeskriminalamt und das Polizeipräsidium Oberbayern Süd vor dem Phänomen der Geldfälschung mit sogenanntem „Prop Copy“ oder „Movie Money“.
Dabei handelt es sich um Banknoten, die für den Entertainment-Bereich hergestellt wurden – wie für Filmaufnahmen oder für Zaubershows. Diese Noten sind nur dann unbedenklich, wenn sie sich in Größe und Farbe von echten Banknoten unterscheiden. Zusätzlich müssen deutliche Hinweise auf dem Zahlungsmittel angebracht sein, die es als „Spielgeld“ erkennen lassen.
Der 36-Jährige wurde vorläufig festgenommen und zur Fortführung der ersten Ermittlungen der Grenzpolizeiinspektion Raubling übergeben.
Das zuständige Fachkommissariat der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim übernahm unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein die weiteren umfangreichen Ermittlungen.
Banknoten-Reproduktionen sind nach deutschem Recht dann Falschgeld, wenn sie mit echtem Geld verwechselt werden können und als echt in den Verkehr gebracht werden oder werden sollen. Veränderte Banknotenabbildungen sind damit kein „Spielgeld“.
Die Kriminalpolizei warnt eindringlich vor der Verwendung von „Movie Money“ im Zahlungsverkehr. Geldfälschung ist ein Verbrechen und wird mit hohen Strafen geahndet.
Foto: Kripo
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