PR – Zum 30. September 2021 werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und der jeweils zuständigen Behörde anderer Staaten ausgetauscht. „Mit diesem Datenaustausch soll die weltweite Steuerhinterziehung effektiver bekämpft werden. Insgesamt haben sich 100 Länder an dem automatischen Informationsaustausch beteiligt“, weiß unser Steuerexperte Martin Reiss von der gleichnamigen Steuerkanzlei in der Neustraße. Hier seine Tipps zu weiteren Neuregelungen 2021:
Vergütung an Aufsichtsrat ohne Umsatzsteuer
Das Finanzgericht Köln hat aktuell klargestellt, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats eines Sportvereins nicht selbständig tätig sei und daher keine umsatzsteuerpflichtige Leistung für den Verein erbringt. Die bisherige Umsatzsteuerfestsetzung auf das Entgelt muss deshalb aufgehoben werden.

Vorsteuervergütungsverfahren für Großbritannien

Aufgrund des Brexits hat sich das Bundeszentralamts für Steuern zu den vereinbarten Übergangsregelungen geäußert. Demnach gelten die bisherigen Regelungen bis zum 31. Dezember 2021 unverändert weiter. Anträge für die Vergütungszeiträume des Jahres 2020 sind jedoch bis zum 31. März 2021 zu stellen.

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für den Hauswasseranschluss

Wird ein Hauswasseranschluss gelegt, ist diese Leistung als „Lieferung von Wasser“ gemäß dem Umsatzsteuergesetz anzusehen. Für diese Leistung gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz, auch wenn der Anschluss nicht vom Wasserversorgungsunternehmen selbst durchgeführt wird.

Leasingsonderzahlung ist aufzuteilen

Der private Nutzungswert für einen Firmenwagen, welcher den steuerlichen Gewinn erhöht, ist auf die tatsächlich entstandenen Kosten für diesen PKW gedeckelt. Wird der steuerliche Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, muss eine einmalig geleistete Leasingsonderzahlung auf die Laufzeit verteilt werden. Hiermit soll ein steuerlicher Vorteil gegenüber bilanzierender Betriebe verhindert werden.

Biber sind nicht außergewöhnlich in der Steuererklärung

Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil entscheiden, dass die Beseitigung von Schäden, welche durch einen Biber auf dem eigenen Grundstück verursacht wurden, nicht zu außergewöhnlichen Belastungen führt
 
Quellensteuererstattung Schweiz – ausschließlich digital möglich
Anträge für die Erstattung Schweizer Quellensteuer mit Fälligkeit ab dem 1. Januar 2020 sind nur noch ausschließlich online zu stellen. Mit diesen Anträgen ist die Erstattung von der Quellensteuer möglich, wenn diese höher ausgefallen ist, als in dem jeweils vereinbarten Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Quellensteuerstaat.
 
Digitale Wirtschaftsgüter sind sofort abgeschrieben
Rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 können bestimmte digitale Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden. Insoweit werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und Datenverarbeitung künftig im ersten Jahr vollständig steuerlich berücksichtigt.
 
Papier-Wertpapiere verabschieden sich
Die Bundesministerien für Justiz und Verbraucherschutz sowie für Finanzen beabsichtigen, dass Wertpapiere künftig auch rein elektronisch begeben werden können. Diese digitale Novität soll insbesondere den Schutz der Anleger erhöhen, den nationalen Wirtschaftsstandort stärken und den Kosten- und Verwaltungsaufwand senken.<<
 
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