Während der Corona-Pandemie haben die Kunden vermehrt die Online-Angebote der Bundesagentur für Arbeit genutzt und insbesondere Anträge auf Arbeitslosengeld digital eingereicht. Das Angebot besteht bereits seit 2015 und inzwischen liegt der Anteil der Arbeitslosengeld-Anträge, die online gestellt werden, bei mehr als der Hälfte. Die zusätzliche Serviceleistung der Arbeitsagentur besteht nun darin, dass die Kunden den Status des online gestellten Antrags auf Arbeitslosengeld ab sofort einsehen können. Wenn noch Unterlagen fehlen, werde man nun automatisch darauf aufmerksam gemacht und gebeten, die Unterlagen auf digitalem Weg nachzureichen.
Sobald sich ein Kunde im Online-Portal eingeloggt hat und die Statusanzeige aufruft, wird je nach Bearbeitungsstand des Antrages eine der folgenden Informationen angezeigt:
„Online begonnen“, „Unterlagen zur Bearbeitung fehlen“, „Unterlagen und persönliche Arbeitslosmeldung fehlen“ oder „Antrag liegt zur Bearbeitung vor“.
Der Bürger erhält so über den Mitteilungsservice direkt eine Nachricht, ob und welche Unterlagen fehlen. Erforderliche Dokumente und Nachweise können dann sofort ins Online-Portal hochgeladen werden.
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