Präsidium informiert über Versammlungen am Sonntag in Wasserburg

Am Sonntagnachmittag sind am Festplatz in Wasserburg gleich zwei Corona-Versammlungen geplant und genehmigt (wir berichteten).  Das Polizeipräsidium Oberbayern-Süd wird mit einer größeren Anzahl an Einsatzkräften die Sicherheit der Versammlungsteilnehmer und der Wasserburger Bevölkerung gewährleisten. Zu diesem Einsatz gibt das Präsidium heute folgende Informationen heraus:

Verkehrssituation

Durch die Versammlung und den Polizeieinsatz werden im Umfeld des Festplatzes in Wasserburg keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Die Alkorstraße wird ab Höhe der Schmerbeckstraße ab zirka 10.30 Uhr bis zum Versammlungsende für den allgemeinen Fahrzeugverkehr komplett gesperrt, um den Versammlungsteilnehmer eine geordnete An- und Abreise zu ermöglichen und Rettungswege freizuhalten.
Der Stadtbus 9418 fährt am Versammlungstag nur bis zur Haltestelle Watzmannstraße. Die Haltestellen Priener Straße und Badria werden bis voraussichtlich 18 Uhr nicht bedient.
Nachdem unmittelbar am Versammlungsort keine Parkflächen für Teilnehmer ausgewiesen werden können, wird ausschließlich um Belegung der von der Stadt Wasserburg allgemein ausgewiesenen Parkplätze und Parkhäuser gebeten.
 
Das verbotswidrige Abstellen von Fahrzeugen wird konsequent geahndet. Dies gilt insbesondere für am Versammlungsgelände geparkte Fahrzeuge, die dann gegebenenfalls auch abgeschleppt werden müssen.
Aus gegebenem Anlass weist die Polizei darauf hin, dass auch bei einer Anreise mit Fahrzeugen die Kontaktbeschränkungen der aktuellen elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten. Dies bedeutet konkret, dass nur maximal eine Person eines anderen Hausstands im Fahrzeug sein darf, was die Möglichkeit von Fahrgemeinschaften deutlich einschränkt. Die Polizei wird auch diese Regelung kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden.
 

Maskenpflicht

Für die beiden Versammlungen gilt eine Maskenpflicht am Versammlungsort. Diese Pflicht beginnt örtlich bereits mit Zugang zum Versammlungsort in der Alkorstraße ab Höhe der Schmerbeckstraße und zeitlich ab 12 Uhr, das heißt bereits eine Stunde vor dem angemeldeten Versammlungsbeginn.
Von der Maskenpflicht ausgenommen sind lediglich Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen, wenn diese Gründe durch ein ärztliches Attest mit fachlich-medizinischer Beurteilung glaubhaft gemacht werden.