Die Bundespolizei hat gestern im Rahmen der Grenzkontrollen auf der Inntalautobahn im Landkreis einen Pkw mit drei gesuchten Rumänen gestoppt. Dank gut gefüllter Geldbörsen musste keiner der Männer, gegen die Strafbefehle vorlagen, in ein Gefängnis gebracht werden, sagt die Polizei am heutigen Freitagnachmittag. Einreisen durften sie allerdings auch nicht. Außerdem wird auf den Fahrer voraussichtlich schon bald ein Strafverfahren zukommen …
Wie sich bei der Überprüfung der Personalien der rumänischen Staatsangehörigen herausstellte, suchte die Staatsanwaltschaft Fulda nach dem 31-jährigen Fahrzeugführer und die Staatsanwaltschaft Passau nach dessen 32-jährigen Beifahrer. In beiden Fällen ging es um frühere Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Den Strafbefehlen zufolge mussten einschließlich Verfahrenskosten jeweils rund 500 Euro gezahlt werden.
Andernfalls wäre auf die zwei Männer ersatzweise ein Gefängnisaufenthalt von knapp einem Monat zugekommen.
Der dritte Fahrzeuginsasse wurde vom Amtsgericht Bernburg (Sachsen-Anhalt) gesucht. Gegen den 37-Jährigen mit bislang unbekanntem Aufenthaltsort wird wegen Diebstahls ermittelt.
Nachdem die Erreichbarkeit des rumänischen Gesuchten festgestellt worden war und dessen Landsleute die geforderten Geldstrafen in Höhe von insgesamt etwa 1.000 Euro gezahlt hatten, bestand für die Bundespolizisten an der A93 jedoch immer noch Klärungsbedarf:
Der Fahrer konnte nicht nachweisen, dass er über einen gültigen Führerschein verfügt. Daher wurde er des Fahrens ohne Fahrerlaubnis beschuldigt. Für die weitere Aufnahme der Strafanzeige wurde die zuständige Verkehrspolizeiinspektion eingeschaltet. Dem 31-Jährigen wurde zudem die Weiterfahrt untersagt, so dass er einem seiner beiden Begleiter das Steuer überlassen musste.
Eine Fortsetzung der Reise in Richtung Rosenheim war dem Trio aber seitens der Bundespolizei untersagt worden, da die Rumänen nicht die geltenden Bedingungen erfüllten, die an die Einreise aus dem Virusvarianten-Gebiet Tirol geknüpft sind.
So hatten sie unter anderem weder einen festen Wohnsitz in Deutschland noch einen behördlichen Nachweis über die Ausübung einer systemrelevanten beruflichen Tätigkeit. Alle drei wurden nach Österreich zurückgewiesen.
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