Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Der Verkehrstipp der Woche (92)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas länger her ist, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln und -Mythen auf. Heute geht es um die sogenannte Richtgeschwindigkeit.
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„Freie Fahrt für freie Bürger!“ – mit diesem Slogan machte der ADAC in den 70er-Jahren gegen ein allgemeines Tempolimit auf deutschen Autobahnen mobil. Auch heute noch wird leidenschaftlich um Sinn oder Unsinn einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Fernstraßen diskutiert.
Bereits seit 1978 gibt es jedoch eine Geschwindigkeitsempfehlung. Die „Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen“ empfiehlt seitdem, dort in der Regel 130 km/h schnell zu fahren.
Die Richtgeschwindigkeit gilt dabei nicht nur auf Autobahnen, sondern außerorts auch auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrstreifen für jede Richtung sowie Straßen mit baulicher Trennung (also Mittelstreifen) zwischen den Fahrstreifen. Beispielsweise betrifft dies die B15neu zwischen Landshut und Regensburg, die zwar autobahnähnlich gebaut, aber nicht entsprechend beschildert ist.
Auch wenn es sich bei der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h „nur“ um eine Empfehlung handelt, macht es Sinn, im Bereich der Richtgeschwindigkeit zu fahren.
- Sicherheit: logisch ist, dass geringere Geschwindigkeiten in der Regel auch höhere Sicherheit bedeuten. Das bedeutet nicht, dass ein Überschreiten der Richtgeschwindigkeit per se gefährlich wäre, aber: kommt es zum Unfall, sind bei höheren Geschwindigkeiten immer auch höhere Schäden zu erwarten.
- Haftung und Versicherungsschutz: kommt es zum Unfall, wird in der Rechtsprechung regelmäßig eine Mithaftung von Fahrern angenommen, die die Richtgeschwindigkeit deutlich überschritten haben. Dies kann auch der Fall sein, wenn der Schnellfahrer nicht der eigentliche Unfallverursacher ist. Auch kann die Versicherung je nach Vertragsbedingungen bei einer erheblichen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit eine höhere Eigenbeteiligung einfordern. In beiden Fällen wird auf die staatliche Empfehlung Bezug genommen.
- Umweltschutz: der Luftwiderstand steigt bei zunehmender Geschwindigkeit quadratisch an. Während er bei geringen Geschwindigkeiten nur einen geringen Einfluss auf den gesamten Fahrwiderstand und damit den Kraftstoffverbrauch hat, trägt er bei hohen Geschwindigkeiten den Hauptteil dazu bei. Wer also Kraftstoff sparen und damit die Umweltbelastung möglichst gering halten will, sollte sich an der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h orientieren.
Unser Tipp: bei der Geschwindigkeitswahl auf Autobahnen und ähnlichen Straßen setzt der Staat auf die Vernunft der Bürger. Es steht dem Einzelnen zu, sich frei und verantwortungsbewusst zu entscheiden und zu verhalten. Wie gezeigt, gibt es gute Gründe, sich an die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h zu halten – was immer auch unsere Empfehlung wäre.<<
Foto: pixabay
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