Allgemeinverfügung des Landratsamtes für Teile der Wasserburger Altstadt nun bis zum 28. März


Alkoholverbot im öffentlichen Raum der Stadt Wasserburg: Diese Allgemeinverfügung des Landratsamtes für Teile der Altstadt wurde bis 28. März verlängert. In Wasserburg betrifft das Alkoholverbot konkret folgende Bereiche …
 

  •  Bruckgasse
  •  Marienplatz
  •  Rathausgasse
  •  Salzsenderzeile
  •  Herrengasse
  •  Frauengasse
  •  Färbergasse
  •  Schustergasse
  •  Hofstatt und
  •  Ledererzeile.
  •  Innbrücke („Rote Brücke“)

Zur Begründung heißt es unter anderem, der Konsum von Alkohol erhöhe das Risiko, entweder aus Übermut oder Unachtsamkeit, infektionsschutzrechtliche Regeln, wie beispielsweise das Abstandsgebot, zu missachten. Dadurch erhöhe sich die Gefahr, dass Infektionsketten in diesen Fällen wohl nur mit besonders großem Ermittlungsaufwand nachvollzogen werden könnten.