Gemeinderat Haag will 75 Prozent Kostendeckung erreichen
Bei den Friedhofsgebühren hat sich seit Jahren in Haag nichts verändert. Wie sich jetzt herausstellte, sind diese aber zu niedrig angesetzt, um alle anfallenden Kosten zu decken. Ingrid Hannemann von der Kubus Kommunalberatung GmbH stellte bei der jüngsten Sitzung des Haager Gemeinderates eine neue Gebührenkalkulation vor und schlug kostendeckende Friedhofsgebühren vor.
„Die Gemeinde muss versuchen, so gut es geht kostendeckend zu arbeiten“, so Hannemann. Das gebe das Abgabenrecht vor. Dabei gehe es darum, die anfallenden laufenden Kosten für das Anlagevermögen der beiden Friedhöfe Haag und Oberndorf auf die Gebühren umzulegen. Wesentliche Teile dieses Anlagevermögens sind neben der Friedhofsanlagen auch das Leichenhaus, die Friedhofskapelle oder die Urnennischen. Nach der aktuellen Kalkulation liegen die Kosten etwa doppelt so hoch wie die Einnahmen. Deshalb hat Hannemann neue Gebührensätze errechnet.
Aus den Zahlen der Bestattungen pro Grabart und den Verlängerungen lasse sich der Nutzungszeitraum kalkulieren, der ausschlaggebend für die Gebührenrechnung ist. So errechnen sich die Grabnutzungsgebühren aus den Faktoren Grabgröße, Ruhezeit und Anzahl. Wie Hannemann zusammenfasst: „Wie viele Veränderungen finden auf dem Friedhof statt?“ Ein Einzelgrab, das bisher mit Gebühren von 30 Euro errechnet war, koste beispielsweise bei hundertprozentiger Kostendeckung knapp 70 Euro.
Auf Nachfrage von Siegfried Maier (SPD) müssen die Beiträge nicht direkt verdoppelt werden. Sie ließen sich schrittweise erhöhen, wobei die Gebühren nur einmal in jedem vierjährigen Kalkulationszeitraum angepasst werden können.
„Wir müssen Investitionen abdecken und das Anlagevermögen pflegen und erhalten“, so Bürgermeisterin Sissi Schätz. Die Gebühren seien dazu da, diese Kosten abzudecken. Sie schlug allerdings ebenfalls vor, nicht direkt auf die hundertprozentige Kostendeckung zu setzen. Um den Bürgern bei steigenden Gebühren etwas zurückzugeben, schlug Stefan Högenauer (CSU) vor, zeitnah die Friedhofskapelle zu sanieren.
Um die Kosten für die Friedhöfe zu decken, müssten auch für die Friedhofskapelle laut Kalkulation knapp 200 Euro angesetzt werden, „wenn die Trauerfeier nicht in der Kirche, sondern in der Kapelle stattfindet“, so die Bürgermeisterin. Bisher seien dabei keine Kosten entstanden, deshalb wolle man hier nun lediglich einen symbolischen Betrag von 30 Euro ansetzen.
Für das Leichenhaus müssten etwa 120 Euro angesetzt werden, hier schlug die Rathauschefin einen Deckungsgrad von 75 Prozent vor, also eine Gebühr von 90 Euro. Auch dieser Vorschlag fand mehrheitliche Zustimmung vom Gemeinderat. Für die Gräber soll der Deckungsgrad momentan ebenfalls einheitlich bei 75 Prozent liegen, beschloss das Gremium einstimmig. Die Friedhofsgebührensatzung werde entsprechend angepasst.
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