Zum Schutz vor Geflügelpest muss Hausgeflügel in Stadt und Landkreis im Umkreis von 500 Metern um größere Gewässer ab Mitternacht im Stall bleiben! Allgemeinverfügungen mit entsprechenden Aufstallungs-Anordnungen sind heute von Stadt und Landkreis Rosenheim veröffentlicht worden.
Alle Tierhalter, die in Stadt und Landkreis Rosenheim Geflügel in einem Bereich von 500 Meter um größere Gewässer halten, haben ihr Geflügel aufzustallen. Sowohl die Stadt, als auch der Landkreis haben heute entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen. Sie treten um Mitternacht in Kraft.
Die betroffenen Geflügelhalter, im Landkreis sind es rund 420, in der Stadt knapp 25, werden angeschrieben. Die hochpathogene Influenza-Virus-Infektion ist in Bayern bisher bei 23 Wildvögeln sowie in drei Fällen bei Hausgeflügel amtlich nachgewiesen worden. Das Infektionsrisiko wird weiterhin als sehr hoch angesehen.
Weitere Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln und Hausgeflügel seien zu befürchten.
In etwa drei Viertel aller Fälle waren die positiv getesteten Wildvögel in unmittelbarer Nähe von Gewässern aufgefunden worden.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit stellte in seiner aktuellen Risikobewertung daher fest, dass insbesondere für Geflügelhaltungen im Umkreis von 500 Metern um größere Gewässer ein besonders hohes Risiko besteht. Mit der Aufstallung soll ein Übergreifen der Geflügelpest auf Nutzgeflügelbestände verhindert werden.
Aufstallung bedeutet, dass die Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einem Dach gehalten werden. Zudem darf ein seitliches Eindringen von Wildvögeln nicht möglich sein. Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen müssen mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion versehen sein.
Alle Geflügelhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung des Geflügels unverzüglich beim Veterinäramt anzuzeigen.
Für den Menschen bestehe keine Gefahr. Geflügel und Eier könnten weiterhin ohne Einschränkungen gekauft und verzehrt werden. Diese Lebensmittel sollten wie sonst auch stets gut erhitzt und durchgegart werden, so die Information aus dem Landratsamt.
Das mit 420 Hühnerhaltern erscheint mir für den Landkreis u. Stadtgebiet wenig – sind da „Hobbyhühnerhalter“ auch in der Pflicht oder gilt das nur für Landwirte?
gruss
christian
Erstens gilt das auch für Hobbyhalter und zweitens ist es die Anzahl derer, die von der 500 m Regelung betroffen sind und aufstallen müssen …
Vielleicht kann hier jemand einen Link zum Veterinäramt veröffentlichen, bei dem man seine Hühner anmelden kann? Ich find nichts. Bin wohl zu blöd dazu…