Junger Mann nach Zimmerbrand von Notarzt untersucht: 997 Euro Rechnung an Krankenkasse
„Die Rechnungshöhe und die Regelsätze bestimmen nicht wir, sondern die Kostenträger. Man muss dabei auch immer im Hinterkopf behalten, dass wir in ganz Bayern rund um die Uhr Rettungskräfte vorhalten, die spätestens in zwölf Minuten am Einsatzort sind. Das kostet.“ Thomas Neugebauer, Leiter des Rettungsdienstes für den Landkreis Rosenheim, reagierte heute auf die Beschwerde eines jungen Mannes, der kürzlich in Wasserburg bei einem Zimmerbrand als Ersthelfer seinen Nachbarn zu Hilfe geeilt war und sich kurzzeitig giftigen Rauchgasen ausgesetzt hatte (wir berichteten). Für die anschließende Untersuchung durch den Notarzt stellte die „Zentrale Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst Bayern“ (ZAST) der Krankenkasse des jungen Mannes 997 Euro in Rechnung.
„Ich wurde nicht verletzt und der Arzt hat mich auch nur kurz untersucht. Da frage ich mich, wie eine solche Rechnung zu Stande kommt“, so der hilfsbereite Nachbar, der Privatpatient ist und deshalb den Kostenbescheid an seine Krankenkasse in Kopie zugesandt bekam. Der Helfer in der Not beschwerte sich bei der Abrechnungsstelle: „Bei diesen Kosten muss man sich fragen, ob es da Sinn macht, Hilfe zu leisten.“
„Wir verstehen das Anliegen des Helfers sehr gut. Sein Verhalten war ehrenhaft, wir können die Rechnung aber deshalb nicht ändern“, hieß es in einem Schreiben der ZAST. Und Thomas Neugebauer vom Rettungsdienst sieht das genau so: „Wir sind nach Alarmierungslage mit zwei Rettungswagen angefahren, die aus Ebersberg und Grafing kamen, weil alle Wasserburger gerade bei anderen Einsätzen waren. Der Notarzt eilte aus Haag an den Einsatzort und hat genau das Richtige gemacht.“ Wenn sich jemand Rauchgasen aussetzt, sei das nicht ungefährlich. „Da reichen ein bis zwei Atemzüge. Das kann dann erst Stunden später zu schweren Lungen-und Atemproblemen führen“, so Neugebauer. Deshalb sei eine Untersuchung im Rettungswagen ein ganz normales Vorgehen. „Wenn es ohne Untersuchung Folgeschäden geben würde, würde man uns das wo möglich ankreiden.“
Für den Einsatz von Rettungskräften gebe es klare Regelsätze. „Die sind manchmal dem Bürger nur schwer vermittelbar. Aber man muss sich nur mal überlegen, was es einen kostet, wenn man nachts mal einen Schlüssel- oder Sanitärnotdienst braucht.“ Der Rettungsdienst sei mit vier Einsatzkräften nach Wasserburg unterwegs gewesen, dazu seien der Notarzt plus Fahrer gekommen. „Das vermeintlich Teure ist nicht der kurze Einsatz, sondern die Bereithaltung dieser sechs Einsatzkräfte.“ Durch deren Anrücken und eine – wenn auch kurze – Notfallbehandlung durch den Arzt, entstünden schnell mal zwischen 800 und 1000 Euro an Kosten. „Die aber von den Krankenkassen – ob privat oder gesetzlich – übernommen werden.“
Darf das dann auch jeder Handwerker so berechnen . Wäre doch ganz normal . Denke ich muss meine Preise schnell anpassen.
Wenn Sie uns für die Diskussion jetzt bitte noch verraten würden, welches Handwerk Sie mit der Dienstleistung von Rettungsdienst und Notarzt vergleichen wollen?
Verstehe nicht warum man sich beschwert wenn die Rechnung die Krankenkasse zahlt?
Die Krankenkassenbeiträge werden vom Lohn abgezogen von den Menschen die arbeiten und vom Arbeitgeber.
Und genau DAS ist die falsche Denke hier in Deutschland! „Geh ich halt 10x zum Arzt, kostet ja nix…“ Auch gesetzlich Versicherte solten mal so eine Abrechnung sehen, dann würde sie sich es vielleicht 2x überlegen, jetzt den 2. MRT zu machen…
Die Kosten an sich bzgl. 24h Bereitschaft finde ich dabei gerechtfertigt, jeder der Bereitschaft hat in der Wirtschaft, wird auch dementsprechend bezahlt!
freiwillig geht wahrscheinlich keiner 10x zum Arzt, und sollte ich ein zweites und drittes MRT brauchen, dann mach ich es, egal, was dies die Krankenkasse kostet.
Und Abdul, natürlich werden Krankenklassenbeiträge von den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern und sogar von den Rentnern eingezogen.
Zuviel ist das nicht
Die Notärzte und Sanitäter inklusive Rettungswägen und Zubehör sind 24 Std. für uns da. Wenn die Einsätze beendet sind muss alles wieder top nachbereitet werden für den nächsten Einsatz. Jeder der glaubt das ist mit ein paar Euro getan soll sich bitte mal vor Ort das ganze ansehen.
Es müssen nicht nur Gehälter bezahlt werden auch der Unterhalt und die Wartung der Autos und medizinischen Geräte sind kein Schnäppchen.
Gebe ich dir recht. Brauche auch immer wieder neue Schraubendreher und Autos usw. Wir sollten alle die Preise erheblich anheben.
2013, Sonntagnachmittag, Wohnungstür von außen zugezogen, Schlüssel drinnen vergessen. Anruf bei einem örtlichen Handwerker: Für das Öffnen der Tür, inkl. An- und Abfahrt werden 200,00 € veranschlagt.
So, das multiplizieren wir jetzt mal mit 4, rechnen dann noch übliche Preissteigerungen mit ein, berücksichtigen vielleicht noch, dass ein Arzt qua Ausbildung und Verantwortung mit einem etwas höheren Stundensatz veranschlagt werden darf und hören dann auf zu polemisieren, lieber Abdul, lieber Josef.
Oha werte Gwendolyn, wir sind da tatsächlich einer Meinung. ?
Nur dass halt der Schlüsseldienst nicht auch dem Nachbarn noch ein neues Schloss verpasst, weil das so üblich ist und irgendjemand (Allgemeinheit) bezahlt, der sich nicht wehrt
Ganz normal wäre es, wenn einem vorher gesagt würde was das kostet. Dann hätte sich der Helfer überlegen können, ob er sich überhaupt untersuchen lässt. Vermutlich ist er aber dazu überredet worden.
Einem Bekannten von mir ist das vor Jahren auch so gegangen – er wurde nach einem Unfall mit dem Krankenwagen mitgenommen, weil seine Frau verletzt war. Dann hat man ihn noch kurz untersucht (was er eigentlich gar nicht wollte) und schon war die Pauschale fällig.
Hier hört sich das so an, als ob der Helfer noch nicht einmal mit dem Rettungswagen mitgefahren wäre.
Sollten Rettungskräfte, Notärzte, Feuerwehrleute – also all jene, die Menschen in akuten Notsituationen zur Hilfe eilen, egal wann, egal wo und unter welchen Umständen (wir haben ja auch noch Pandemie) – die Debatte unter diesem Beitrag verfolgen: ich bin froh und dankbar, dass es Euch alle gibt und ich schäme mich fremd.
@Conny / Siggi / Josef
Die Sache ist leider gar nicht so einfach – das hat organisatorische, medizinische und vor allem auch rechtliche Gründe:
Zunächst einmal ist das medizinische Personal in der Pflicht, sich einen Überblick über die Verletzten und Erkrankten zu machen. Und gerade bei Personen in Notfallsituationen kommt es vor, dass diese ihre Verletzungen zunächst nicht wahrnehmen. Bei der Rauchgasvergiftung kann es sogar vorkommen, dass sich entsprechende Symptome erst viele Stunden später entwickeln. Man ist also gut beraten, wenn man jede Person untersucht, die bei einem Unfall oder hier bei dem Brand beteiligt ist.
Sollte sich das Personal nun entscheiden, eine Person gar nicht erst zu untersuchen, so bestünde das Risiko dass sie für ihre Nachlässigkeit im Falle von Komplikationen verklagt werden (man stelle sich vor das Rettungspersonal untersucht die Person trotz Aufenthalt im Brandrauch nicht und die Person erstickt in der Folgenacht an einem toxischen Lungenödem).
(@Siggi: Der Nachbar, dessen Schloß nicht gleich mitausgetauscht wurde, verklagt sie nicht, weil sie das Schloß nicht auch noch kontrolliert haben)
Wenn der Patient das explizit nicht wünscht, sollte er unterschreiben, dass er die Untersuchung verweigert und das Risiko selbst trägt. Das wollen aber auch nicht alle Patienten machen.
Selbst wenn bei einem Patienten keine Verletzungen festgestellt werden, muss sein Untersuchungsbefund dokumentiert werden. (Im Medizinrecht gilt leider die Devise „was nicht dokumentiert ist gilt als nicht gemacht“. Wenn sie also vor Gericht nicht alles schriftlich haben sind sie im….). Somit muss die Person auch als „Fall“ ins System aufgenommen werden.
Das Rettungspersonal hat auf die „Preisgestaltung“ keinerlei Einfluss, weil das Pauschalbeträge sind, die von der ZAST bayernweit einheitlich erhoben werden.
Dabei spielt lediglich die Einsatzart eine Rolle – ob ein Patient dabei wiederbelebt werden muss oder er nur zur Überwachung mit in die Klinik genommen wird spielt leider keine Rolle.
Aus den FAQ der ZAST:
„Krankentransport: hier erfolgt die Berechnung einer Grundpauschale zzgl. eines Betrages je gefahrenem Kilometer.
Notfalleinsatz: hier erfolgt die Berechnung einer kilometerunabhängigen Pauschale je transportiertem Patienten.
Notarzteinsatz: hier erfolgt die Berechnung einer transportunabhängigen Pauschale je behandeltem Patienten. “
@Conny: ich könnte Ihnen im Einsatz zum Beispiel gar nicht genau sagen, was das kostet, weil ich die Preisgestaltung der ZAST auch nur grob kenne. Außerdem stellt sich doch die Frage, ob es so sinnvoll ist, wenn sich ein Verletzter vom Preis abgeschreckt nicht untersuchen lässt und eine wesentliche Verletzung übersehen wird – obwohl der Preis für ihn persönlich keine Rolle spielt, da er von der Kasse bezahlt und auch von dieser ausgehandelt wird. Die komplizierten Erklärungen, die ich hier jetzt schreibe könnte ich kaum in aller Ausführlichkeit am Einsatzort machen.
Warum gibt es diese – für den Laien relativ hoch wirkenden – Pauschalbeträge der ZAST überhaupt?
Ein Handwerker oder Taxiunternehmer kann anhand der Nachfrage entscheiden, ob er in einer Region Leistungen anbietet, zu welchen Tageszeiten er diese anbietet und welche Geräte er dafür vorhalten möchte. Das hat sicher schon mal jemand gemerkt, der nachts weit draußen auf dem Land ein Taxi gebraucht hat.
Das ist im Rettungswesen natürlich nicht möglich. Hier ist festgelegt, dass bei 95% der Fälle nur eine Fahrzeit von maximal 12 Minuten zum Einsatzort bestehen darf. Auch die Ausbildung des Personals und die Ausstattung ist festgelegt – und diese Kosten haben es in sich, da zertifizierte Medizinprodukte extrem teuer sind. Da schlagen Defibrillator oder Beatmungsgerät schon mal mit dem Gegenwert eines PKW zu Buche.
Der Handwerker wird vermutlich kein teures Gerät anschaffen, dass er nur einmal im Jahr oder seltener braucht. Das kann im Rettungswesen bei manchen teuren Medikamenten (die regelmäßig verfallen) oder Geräten für seltene Notfälle aber der Fall sein.
Hinzu kommt, dass das Einsatzaufkommen in Stadt und Land sehr unterschiedlich ist. Während in der Stadt schon mal 10 Einsätze pro Schicht vorkommen können, gibt es Wachen auf dem Land die nur einen Einsatz am Tag haben. Trotzdem kann man die Wache auf dem Land nicht schließen, wie es ein Privatunternehmer machen würde. Damit Stadt- und Landbewohner den gleichen Preis zahlen, hat man sich für eine Mischkalkulation durch Pauschalbeträge entschlossen. In dem Fall finanziert also die Kopfplatzwunde, die in der Stadt 500m in die Klinik gefahren wird, die Vorhaltungskosten für die Versorgung des schweren Verkehrsunfalls um 3 Uhr Nachts auf dem Land mit.
Mag sein, dass diese Preisgestaltung verwirrend und manchmal nicht nachvollziehbar ist. Dies ist aber zwischen den Organisationen und den Kassen bayernweit so festgelegt worden und kann von den Mitarbeitern nicht beeinflusst werden.
Das ist mal eine klare Ansage, danke
@Fachperson:
Vielen Dank für die Erklärung, die ich so akzeptieren kann.
Nicht ganz stimmt, dass die Kosten egal sind, weil die Krankenkasse sie bezahlt. Denn zum sind die Krankenkassenbeiteräge abhängig von deren Ausganben und zum anderen gibt es für privat Versicherte Beitragsrückerstattungen. Ist aber egal – so wie Sie es darstellen, war in diesem geschilderten Fall wohl tatsächlich die Untersuchung sehr sinnvoll und ich hätte mich an der Stelle des Helfers auch untersuchen lassen, wenn mir das jemand so erklärt hatte.