Ein 71-Jähriger war am gestrigen Samstagmittag mit seinem Pkw auf der B15 in Fahrtrichtung Autobahn unterwegs. Auf Höhe des Ortsteils Oberfeld hielt er sein Auto an einer Ampelanlage wegen „Rotlicht“ an. Der Fahrer musste den rechten Fahrstreifen der zweispurigen Fahrbahn wählen, da auf dem linken Fahrstreifen ein Kleinkraftrad an der Ampel ebenso wartend stand. Der 71-Jährige öffnete das Pkw-Fenster und sprach den nun neben ihm stehenden Motorradfahrer an, ob er denn nicht auf dem rechten Fahrstreifen fahren möge. Die Ampel schaltete dann auf „Grün“ und der Rosenheimer bog in der Folge auf einen nahegelegenen Parkplatz ab, der Rollerfahrer fuhr ihm hinterher. Erneut trafen die beiden Verkehrsteilnehmer aufeinander …
… so die Polizei am Sonntagmorgen.
Der Motorradfahrer soll dem 71-Jährigen mehrere Male durch das geöffnete Fahrerfenster ins Gesicht gespuckt haben. Der Autofahrer habe sich das Kennzeichen notiert und die Beamten werden über die Halterdaten den Verantwortlichen ermitteln. Ein Vorgang wegen Beleidigung wurde von den Beamten eingeleitet.
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