Die Bundespolizei hat am gestrigen Sonntag einen jungen Mann aus Algerien in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Der 20-Jährige wurde auf richterliche Anordnung hin in Untersuchungshaft genommen. Er war zuvor auf der Staatsstraße zwischen Kufstein und Kiefersfelden als Fußgänger einer Grenzkontrolle unterzogen worden. Den Bundespolizisten konnte der junge Mann lediglich eine Krankenversicherungskarte aushändigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien fanden die Beamten heraus, dass er in den vergangenen Jahren bereits über 40-mal polizeilich in Erscheinung getreten war – unter anderem wegen Diebstahls mit Waffen, Raubs oder Körperverletzung.
Aufgrund der in der Vergangenheit mit Waffen begangenen Straftaten bestand gegen den algerischen Staatsangehörigen ein generelles Waffenbesitzverbot. Dieses schien ihn jedoch nicht sonderlich zu interessieren: Die Beamten fanden bei der Durchsuchung sowohl eine Schreckschusspistole mit Munition ,als auch ein sogenanntes Butterflymesser. Die Waffen wurden sichergestellt.
Da ein Butterflymesser in Deutschland verboten ist und eine Berechtigung zum Führen der Pistole außerdem nicht nachgewiesen werden konnte, wurden wegen der Verstöße gegen das Waffengesetz Ermittlungen aufgenommen.
Als der Algerier in der Dienststelle der Bundespolizei in Rosenheim vor allem zu den Waffen befragt werden sollte, zeigte er sich wenig kooperativ und verweigerte jegliche Angaben, sagt die Polizei. Stattdessen urinierte er in den Gewahrsamsbereich, in den er vorübergehend gebracht worden war. Die Kosten für das Reinigen der Zelle wird er voraussichtlich selbst zu tragen haben, so die Polizei heute Nachmittag.
Das Rosenheimer Amtsgericht ordnete an, den jungen Mann, der in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat, in Untersuchungshaft zu nehmen.