Blick auf die Gemeinden - In der ersten Woche 2.215 Impfungen bei den Hausärzten in Stadt und Landkreis
Seit dem letzten Wochenbericht wurden dem Gesundheitsamt 357 neue Corona-Fälle für Stadt und Landkreis Rosenheim gemeldet – bei 213 Fällen davon handelt es sich um die Variante B.1.1.7. Das heißt es am heutigen Freitagnachmittag aus dem Landratsamt. Der Appell an alle Bürger ist auch heute eindringlich: Die Einhaltung der Hygieneregel und sich impfen zu lassen, das sei gelebte Solidarität. Nur gemeinsam könne man die aktuelle Krise bewältigen. Seit dem 31. März werden in Stadt und Landkreis Rosenheim auch Impfungen gegen Corona in den Arztpraxen durchgeführt – wie berichtet. Innerhalb der ersten Woche konnten durch die niedergelassenen Ärzte bereits 2.215 Impfungen durchgeführt werden, so die Behörde heute. Die Zahlen aus den Gemeinden …
Dr. Hierl, Leiter des Gesundheitsamtes: „Bitte übernehmen Sie Verantwortung für sich selbst, Ihre Familien und die Schwächeren in der Gesellschaft. Haben Sie Vertrauen in unser Gesundheitssystem, das bislang die Menschen während der Pandemie nach Kräften bis an die Grenze der Erschöpfung erfolgreich betreut, gepflegt und behandelt hat. Wir dürfen unsere Zuversicht nicht verlieren.”
Nach einem scheinbar kurzfristigen Rückgang der Neuinfektionen um die Osterfeiertage sei nun wieder ein deutlicher Anstieg der Zahl der Infizierten festzustellen. „Diese Entwicklung in unserer Region widerspiegeln die Gesamtsituation in Deutschland.”
Der deutliche und sprunghafte Anstieg belege die hohe Infektiosität der besorgniserregenden Virusvarianten, die mit 59,3 % der gemeldeten Fälle im Zeitraum vom 1. bis 8. April ausmachen.
Bei einzelnen Sonderformen der besorgniserregenden Varianten könne eine schlechtere Schutzwirkung der Impfung oder einer in der Vergangenheit durchgemachten Infektion resultieren.
Das Gesundheitsamt weist deshalb heute wiederholt darauf hin, dass für Verdachtsfälle sowie bestätigte Fälle einer Corona-Mutation strengere Infektionsschutzmaßnahmen gelten. Neben einer 14-tägigen häuslichen Quarantäne, die nicht verkürzt werden kann, ist für die Beendigung der Quarantäne zusätzlich ein negatives Testergebnis erforderlich.
Diese Maßnahmen gelten auch für die engen Kontaktpersonen der Kategorie I.
Infektionsschutzmaßnahmen:
Trotz hoher Fallzahlen kann das Gesundheitsamt weiterhin die positiv Gemeldeten tagesaktuell telefonisch und schriftlich über ihre Infektion informieren und die erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen anordnen. Auch die engen Kontaktpersonen können zeitnah kontaktiert und ebenfalls eine häusliche Quarantäne angeordnet werden. In der Regel lässt sich die Ursache für zunehmende Neuinfektionen nicht allein auf umschriebene, lokal begrenzte Ausbrüche zurückführen. Die Ausbreitung erfolgt in der aktuellen Pandemie weitgehend diffus und leider zum Teil auch unbemerkt im Rahmen von alltäglichen Mensch-zu-Mensch-Kontakten.
Infizierte Bürger, die unwissend von ihrer Infektion aber bereits ansteckend sind, bewegen sich frei und können so andere Bürger anstecken. Jeder positiv Getestete wird durch die Ermittler des Gesundheitsamtes sehr genau nach möglichen Ansteckungsquellen befragt. Solche anonymen Begegnungen lassen sich bei einer Inkubationszeit von 14 Tagen rückwirkend in der Regel aber kaum mehr rekonstruieren und die stattgefundenen Ansteckungen sind nicht mehr nachvollziehbar. Dies ist das Charakteristische an einer sogenannten diffusen Ausbreitung. Aus diesem Grund ist jeder Bürger angehalten, eigenverantwortlich unnötige Kontakte und Menschenansammlungen zu vermeiden und dringend die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.
Weitere Lockerungen, z.B. im Rahmen einer Teilnahme der Stadt an dem Modellprojekt der Staatsregierung, müssen 1. vorsichtig und schrittweise erfolgen, 2. durch strenge Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie durch eine intensive Teststrategie abgesichert und 3. durch stringente Kontrollmechanismen überwacht werden. Wir dürfen nicht riskieren, dass durch Unachtsamkeit und Unvernunft die Infektionszahlen durch die Decke gehen und so schweren Erkrankungen den Weg bereiten. Auch wenn die 1. Prioritätsgruppe der Coronavirus-Impfverordnung – insbesondere die Bewohner von Heimen – bereits geimpft sind, so gibt es weiterhin eine sehr große Zahl vulnerabler Personen aufgrund Alters oder schwerer chronischer Grunderkrankungen. Allein in der Altersgruppe zwischen 70 und 80 Jahren leben in Stadt und Landkreis etwa 31.000 Menschen.
So darf eine COVID-19 Infektion, verursacht durch die infektiösere und gefährlichere dominierende britische Variante, auch bei Kindern nicht unterschätzt werden. Das sog. Multisystemische Entzündungssyndrom, zu dem es aus bisher unklaren Gründen im Anschluss an eine Infektion mit SARS-CoV-2 kommen kann, tritt häufig bei Kindern ohne vorherige COVID-19-Symptome auf. Die Experten gehen davon aus, dass die Erkrankung nicht direkt vom Coronavirus ausgelöst wird. Vielmehr scheint ein Zusammenhang mit der Immunreaktion auf den Erreger zu bestehen.
Impfungen:
Insgesamt sind ca. 58.000 Impfungen seit Impfstart vor allem in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sowie dem gemeinsamen Impfzentrum von Stadt und Landkreis Rosenheim auf der Loretowiese erfolgt.
37.478 davon waren Erstimpfungen, 20.566 Zweitimpfungen. Insgesamt 9.090 dieser Impfungen wurden in stationären Einrichtungen sowie betreuten Wohnformen in Stadt und Landkreis Rosenheim verabreicht.
Seit dem 29. März ist das zweite Impfzentrum auf der Loretowiese in Betrieb, so dass – abhängig von der verfügbaren Menge an Impfstoff – die Impfkapazität des gemeinsamen Impfzentrums Rosenheim deutlich erhöht werden konnte.
Bei Fragen zur Impfung gegen das Coronavirus in einer Arztpraxis wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihren Hausarzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Impfung gegen COVID-19 im Impfzentrum eine Registrierung unter https://impfzentren.bayern zu erfolgen hat.
Es darf sich bereits jeder impfwillige Bürger registrieren, unabhängig von der Priorisierung nach der Coronavirus-Impfverordnung und der jeweiligen Mobilität. Besteht ausnahmsweise keine Möglichkeit zur Internetnutzung, ist auch eine telefonische Registrierung
bei der Impfhotline unter der Rufnummer 08031/ 365 8899 möglich.
Die bayerische Software errechnet automatisch nach bestimmten Algorithmen die Priorisierung gemäß der jeweils geltenden Coronavirus-Impfverordnung anhand der erfolgten Angaben des Bürgers.
Das Impfzentrum oder das Gesundheitsamt können hierauf keinen Einfluss nehmen, heißt es von dort:
„Bitte sehen Sie daher von Anfragen zur Höherpriorisierung oder vorgezogenen Impfungen an das Impfzentrum oder das Gesundheitsamt ab. Neben dem jeweiligen Alter werden von der Software auch berufliche und medizinische sowie Einrichtungsindikationen entsprechend berücksichtigt. Der Zeitpunkt der Registrierung bzw. die Wartezeit hat keinen Einfluss auf die Priorisierung.”
Seit dem 12. März können bereits registrierte Personen einsehen, welcher Priorität diese von der Software zugeordnet worden sind.
Hierfür muss man sich mit dem bei der Registrierung vergebenen Passwort im Account unter https://impfzentren.bayern einloggen. Anschließend können auch die eingegebenen Daten überprüft und ggf. aktualisiert oder der Account gelöscht werden. Sollten Sie bereits in einer Arztpraxis die Impfung erhalten haben, wird um zeitnahe Löschung des Accounts im bayerischen Registrierungsportal gebeten.
Die Impfberechtigung muss am Impftag zwingend im Impfzentrum ausreichend belegt werden (z. B. mittels eines gültigen Ausweisdokuments, einer Arbeitgeberbescheinigung und/ oder eines ärztl. Attests). Ein Formblatt für eine Arbeitgeberbescheinigung und eine Bestätigung für enge Kontaktpersonen von schwangeren und nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person kann auf der Homepage des Landkreises Rosenheim heruntergeladen werden.
Eine Vorab-Übersendung von ärztlichen Attesten ist weder notwendig noch gewünscht. Die jeweils vorhandenen Erkrankungen sind in der Registrierungssoftware von jedem Bürger entsprechend auszuwählen und das ärztliche Attest muss anschließend am Tag der Erstimpfung im Impfzentrum vorgelegt werden. Um Warteschlagen vor dem Impfzentrum zu vermeiden, werden Bürger mit Termin gebeten, pünktlich zu erscheinen.
Bürger können sich über die tägliche Zahl an Impfungen je Bundesland sowie den Fortschritt bei den einzelnen Zielgruppen auf der Seite des Impf-Dashboards, des Bundesministeriums für Gesundheit (https://impfdashboard.de) informieren.
Fallzahlen-Entwicklung:
Bisher sind insgesamt 15.405 Fälle von COVID-19 in Stadt und Landkreis Rosenheim aufgetreten (Landkreis: 12037, Stadt: 3368).
490 Personen sind bislang an der Erkrankung gestorben (Landkreis: 435, Stadt: 55).
Aktuell befinden sich 86 Corona-Patienten in Kliniken von Stadt und Landkreis Rosenheim und werden stationär behandelt. Hiervon sind aktuell 18 Patienten mit einem schweren Verlauf auf Intensiv.
Die Inzidenz (Fälle pro 100.000 Einwohner während der letzten sieben Tage) liegt heute für die Stadt Rosenheim bei 124,31 – für den Landkreis Rosenheim bei 86,10 (wir berichteten bereits).
Übersicht über Infektionsumfeld und Testanlass für den Zeitraum 26. bis 31. März bei neu gemeldeten Fällen:
Die aktuellen Zahlen im Altlandkreis:
Die Zahlen im Altlandkreis, vergangene Woche:
Die aktuellen Fallzahlen im Landkreis Rosenheim:
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