Bayern vereinheitlicht die Corona-Regeln für den Handel - Im Landkreis bleibt's bei Click&Meet ohne Test

Bayern vereinheitlicht die Corona-Regeln für den Handel: Für Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien, Blumenläden und Buchhandlungen gelten – wie berichtet – vom kommenden Montag, 12. April, an die gleichen Regeln wie für alle anderen Einzelhandelsgeschäfte abseits des täglichen Bedarfs. Konkret bedeutet das nun Folgendes: In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen alle Geschäfte öffnen. Bei einem Inzidenz-Wert zwischen 50 und 100 wie aktuell im Landkreis Rosenheim sind Shopping-Angebote mit vorheriger Terminvereinbarung möglich – Click&Meet also. Etwas aufwändiger wird das ab Montag nun in der Stadt Rosenheim, im Landkreis Mühldorf und im Landkreis Traunstein: Bei Werten zwischen 100 und 200 in der Inzidenz ist nun NEU das Angebot Click&Meet zwar weiter möglich – Bedingung ist aber ein aktueller, negativer Corona-Test!

 

Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken sowie Bäcker und Metzger bleiben weiterhin unabhängig von Infektionszahlen offen, dürfen aber wie bislang nur mit FFP2-Maske betreten werden.