
Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Angehörigen werden hier keine weiteren Angaben zu der verstorbenen Person gemacht.
Das Rosenheimer Gesundheitsamt habe den Verdacht nun auf eine mögliche, schwere Impfkomplikation an das Paul-Ehrlich-Institut zur weiteren gutachterlichen Prüfung gemeldet. Das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel ist die zuständige Fachbehörde.
Quelle BR
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