Der Bundestag wird voraussichtlich erst am Freitag nächster Woche – 23. April – abschließend über die am gestrigen Dienstag vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte, bundesweit einheitliche Notbremse beraten können. Eine schnellere Verabschiedung sei nicht möglich, weil die Opposition einer Verkürzung der Beratungsfrist nicht zustimme, berichtet der Bayerische Rundfunk. Nach dem Bundestag müsste die Gesetzesänderung dann auch noch den Bundesrat passieren. Dafür wäre nach Angaben aus Länderkreisen eine Sondersitzung – womöglich ebenfalls am Freitag nächster Woche – erforderlich …
Die Ausgangsbeschröänkung würde demnach auf 21 Uhr vorverlegt und der Click&Meet-Handel werde geschlossen.
Quelle BR
Und wieder wird dem Handel ein Prügel zwischen die Füße geworfen…..
Und wieder geht wertvolle Zeit verloren. Armes Deutschland, in dem sich jeder nur sein eigener Nächster ist. Hätte nie soweit kommen müssen, wenn alle die geltenden Massnahmen befolgt hätten. Aber dann Jammern.
Ich hoffe doch , dass die Abschaffung wesentlicher Bestandteile unserer freiheitlichen Verfassung durch die erneute Novellierung des IfSG nicht nur in die Warteschleife gelenkt wurde, sondern von aufrechten Parlamentariern verhindert wird.
Föderalismus wird abgeschafft.
Grundrechte heissen Grundrechte, weil sie wenigstens bisher nicht willkürlich von einer Kanzlerin oder (in unserem GG nicht legitimierten Institution) “ Ministerpräsidentenkonferenzen“ genommen und vielleicht wieder gegeben werden können.
Infektionsschutz ist Ländersache – und so soll es auch bleiben.
So können wir Bürger auch noch vor anderen Gerichten, als dem BVG, gegen „Maßnahmen“ klagen und dort auch noch auf zeitnahe Urteile hoffen.
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Es geht um eine andere Dimension als click and meet etc …
Die gleiche Kanzlerin, die es versäumt hat rechtzeitig ausreichend Impfstoff zu bestellen, will jetzt alle einsperren. Das ist unfassbar.
Michaela Bayern und Baden Württemberg hat bereits den harten Lockdown und was hat‘s gebracht? Jede Woche ein anderes Spiel.
In Art. 20 GG ist festgelegt: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
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Es ist zu hoffen, dass dieser dreiste Angriff auf die Grundlagen unserer Verfassung doch noch durch ein parlamentarisches Veto gestoppt wird.
1) mit einem Virus kann man nicht diskutieren, man kann nur entschlossen und schnell handeln.
2) Art. 2 GG: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
3) Der Bundestag ist die VOLKSVERTRETUNG und beschließt die entsprechenden Gesetze.
Genau meine Meinung – stimme Ihnen voll zu …
– betrifft Kommentar “Michaela”