Grüne enthalten sich - Ab nächster Woche könnte das Gesetz in Kraft treten - Befristet bis zum 30. Juni
Der Bundestag hat am Nachmittag einer Bundes-Notbremse gegen die dritte Corona-Welle zugestimmt. Mit der entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes rücken bundesweite Ausgangsbeschränkungen bei einer 100er Inzidenz ab 22 Uhr – so wie sie in Bayern bereits gilt – sowie weitere Schritte zur Vermeidung von Kontakten für das ganze Land näher. Morgen berät noch der Bundesrat, dann muss der Bundespräsident noch unterschreiben. Ab nächster Woche könnte das Gesetz dann in Kraft treten.
Herauszustellen ist, dass das Gesetz bis zum 30. Juni 2021 befristet wird. Das bedeutet, es wird bereits die Wochen davor evaluiert und der Zeitraum der Maßnahmen wird so von vornherein beschränkt.
In namentlicher Abstimmung votierten 342 Abgeordnete für das Gesetz. Es gab 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen. Die Grünen haben sich komplett enthalten, ihnen seien die Notbremse-Maßnahmen zu halbherzig.
Der Einzelhandel soll nach der Bundes-Notbremse bis zu einer Inzidenz von 150 mit dem Click & Meet-Verfahren und einer Testpflicht geöffnet bleiben. In Bayern ist das aktuell noch bis zur 200er Inzidenz geregelt. Das wird nun wohl auf eine 150er Inzidenz zurückgeschraubt werden.
Dem Einzelhandel habe man bundesweit die Hand gereicht, sagte Rosenheims MdB Daniela Ludwig nach der Sitzung und dem Beschluss. Bis zu einer Inzidenz von 150 – mit dieser Vereinheitlichung verhindere man einen länderübergreifenden Einkaufstourismus.
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