Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat angeordnet, dass alle Landkreise mit einer Sieben-Tages-Inzidenz über 300 eine Allgemeinverfügung mit restriktiveren Regelungen zum Infektionsschutz erlassen müssen. Hierunter fällt auch eine Maskenpflicht sowie ein Alkoholverbot an belebten Orten im Landkreis Mühldorf. In Abstimmung mit Regierung und Gesundheitsministerium gilt daher ab heute, Mittwoch, bis vorerst einschließlich 2. Mai zusätzlich zur aktuell gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung folgende Regelung:
Auf folgenden zentralen Begegnungsflächen und öffentlichen Orten unter freiem Himmel besteht von 7 bis 21 Uhr Maskenpflicht und ein Verbot des Alkoholkonsums:
Kreisstadt Mühldorf: Stadtplatz
Markt Kraiburg: Marktplatz
Gemeinde Ampfing: Bahnhof und Kirchenplatz
Markt Haag: Wasserburgerstraße
Kreisstadt Waldkraiburg: Stadtplatz
Gemeinde Neumarkt-St. Veit: Stadtplatz
Die detaillierten Lagepläne der genannten Flächen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-mue.de zu finden.
In diesen Bereichen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder einer medizinischen Maske Pflicht. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind dabei von der Tragepflicht befreit.
Auch Personen, denen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, sind von der Tragepflicht befreit. Hierzu ist eine ärztliche Bescheinigung, aus der sich eine Befreiung von der Tragepflicht ergibt, notwendig.
Das Abnehmen der Maske ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.
Landrat Max Heimerl appelliert nochmals an alle Bürgerinnen und Bürger:
„Unsere Sieben-Tage-Inzidenz ist weiterhin auf dem Höchststand. Es gilt jetzt alles daran zu setzen, die Infektionszahlen nachhaltig zu senken und die uns zur Verfügung stehenden Mittel dafür nutzen. Die Maskenpflicht ist ein vergleichsweise geringer Einschnitt in die persönliche Freiheit, der aber Kontakte – auch im Freien – noch sicherer macht und die Bedeutung der AHA-Regeln einmal mehr ins Bewusstsein aller ruft. Wir als Landkreis müssen jetzt zusammenhalten, um die zusätzlichen Einschränkungen baldmöglichst wieder zurücknehmen zu können.”
Zur besseren Orientierung sollte man die Flächen wo Maskenpflicht herrscht farblich markieren. Das erleichtert auch der Polizei und dem Ordnungsamt die Arbeit Bußgelder zu verhängen.
Oder man begreift endlich dass sich das Virus schlechter verbreiten kann wenn Masken zwischen den Menschen sind, und trägt die Maske, aus Respekt den anderen gegenüber die ich sonst möglicherweise anstecken kann.
Maske im Freien? Ernsthaft?
Liest denn niemand mehr Forschungsergebnisse von Virologen und Aerosolforschern (…)?
Ansteckung im Freien im untersten Promillebereich.
Es wird immer sonderbarer. Masken im Freien? Beim Wandern, Radeln
Spazierengehen auch? Am besten immer und überall. Zuhause wär es auch nicht schlecht, ich weiß ja nicht wo sich meine Familie so rumtreibt. Das hat nichts mehr mit Respekt zu tun, das ist nur noch lächerlich
Servus,
@arm: Es ist richtig, was Sie sagen, aber ich habe noch ein paar Anmerkungen.
Die Forschung bezieht sich logischerweise auf nachgewiesene Übertragungen.
Die Dunkelziffer könnte höher sein.
Auch wenn sich die Übertragungen im Freien, im geringen Bereich befinden, sind sie trotzdem nicht bei Null.
Bei den aktuell hohen Fallzahlen ist das bisschen Maske tragen ein geringer Preis, wenn nur eine Ansteckung weniger passiert.
Die Alternativen wären alle weitaus mehr einschränkend.
Bleibt gesund.
Grüße, Benjamin