Die Corona-Infektionslage im Freistaat ist angespannt – in ganz Deutschland haben nur Sachsen und Thüringen aktuell mehr Neuinfizierte. Welche Regeln ab sofort in Bayern für die Wirtschaft gelten ab einer 100er Inzidenz per Notbremse – hier ein Überblick: Die Bayerische Staatsregierung setzt die neue, bundeseinheitliche „Corona-Notbremse“ im Freistaat mit manch weitergehender Verschärfung um. Vor allem für Einzelhändler und Anbieter von körpernahen Dienstleistungen gelten bereits seit dem heutigen Freitag, 23. April, neue Regelungen, meldet die IHK …
Die bayerische IHK informiert am heutigen Freitagnachmittag über folgende wesentlichen Änderungen, die – entsprechend der geänderten Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung – über die bisherigen Vorgaben hinausgehen:
Einzelhandel
Individuelles Terminshopping (Click & Meet mit Nachweis eines negativen
Corona-Tests) ist nur noch in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer
Sieben-Tage-Inzidenz bis maximal 150 möglich. Bislang galt das bis zur 200er Inzidenz. Der Landkreis darf das Konzept aktuell weiter anbieten, die Inzidenz liegt hier heute bei 137.
Über der 150er Inzidenz gilt Click & Collect (bestellte Ware nur noch vor Ort abholen).
Entgegen der neuen Regelung auf Bundesebene dürfen Blumenläden,
Gärtnereien und der Buchhandel in Bayern NICHT unabhängig von der Inzidenz öffnen. Bis zu einer Inzidenz von 150 ist auch in diesen Geschäften nur Click & Meet erlaubt.
Geschäfte, die weiterhin unabhängig von der Inzidenz öffnen
dürfen, müssen zusätzlich zu den bestehenden Hygieneregeln weitere Auflagen
einhalten:
So muss die zulässige Kundenzahl halbiert werden:
Bis maximal 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ist nur noch ein Kunde pro 20 Quadratmetern zulässig. Bei Verkaufsflächen, die 800 Quadratmeter übersteigen,
gilt ein Kunde pro 40 Quadratmeter.
Körpernahe Dienstleistungen:
Hand-, Fingernagel- und Gesichtspflege ist auch zu medizinischen, therapeutischen,
pflegerischen Zwecken NICHT mehr gestattet.
Friseure und Fußpfleger in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über der 100 müssen zusätzlich zu den bestehenden Hygieneregeln
weitere Auflagen einhalten:
Auch für Mitarbeiter gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Kunden bekommen nur noch Zutritt zum Geschäft, wenn sie einen aktuellen – maximal 24 Stunden alten – negativen Corona-Test vorlegen.
Die Industrie- und Handelskammern in Bayern wollen sich nun dafür einsetzen, dass die bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen komplett an die bundesweite Regelung angeglichen werden, heißt es am Nachmittag in einer Pressemitteilung.
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Soll sich einer auskennen?!
Moin. ich auch nicht….
Schöner Müll, ich weiß immer noch nicht, ob ich als Geimpfter einen Test beim Friseur brauche…..
Schöner Shit, was die Regierung da veranstaltet….
Gängelung 3.0……
Aber jetzt gehts hoch her. Wie soll das noch alles funktionieren?
Bin 80 Jahre und gehbehindert und Diabetiker. Habe jetzt schon
jetzt ein Problem beim Besuch zur med. Fußpflege und Friseur.
Muss ich jetzt noch eine Fahrt mit einfach 10 Kilometer auf mich nehmen um jedes mal einen Test, gültig 24 Stunden zu bekommen. Denkt denn keiner daran, dass nicht alle Menschen, besonders Ältere mobil sind und immer auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Nicht jeder Friseur verlangt eine PCR Test oder Schnelltest,
habs selber erlebt, dass man nur vor dem Friseurladen einen eigenen Test durchführt (…)
Also nachfragen, wer den nicht verlangt!!
War in Wasserburg ganz aktuell!!
Können das die Friseure selbst bestimmen????
Sorry hab nexte Woche eigentlich einen Termin bei meiner Friseurin muss ich leider absagen! Aber nicht wegen testplicht sondern aus Überzeugung!!! Ich mach das nicht mehr mit! Jetzt müssen halt meine grauen Haare als blonde Strähnen durchgehen! Ganz ehrlich mir tut der gesamte kleine Einzelhandel, Gastro,… nur noch leid! Keine Perspektive nur noch mit Tests usw und alles muss selbst getragen werden und ausserdem wie wahrscheinlich viele nicht!!!! Wissen sobald du aufmachen kannst aber nicht möchtest bekommst du null, null!!! Armes ?? es werden leider nur die großen schaffen!
Wenn die Mitarbeiter FFP2 tragen müssen bitte alle Chef´s aufpassen um die Einhaltung der Pausenzeiten. Entspricht sonst nicht den Berufsgenossenschaften und kann richtig teuer werden im Klagefall.
Ich denke nach 75min Tragezeit waren es minimal 30min. Pause.
Ich bin selbst Friseurin und die testpflicht hat uns genauso wie allen anderen die damit nun arbeiten müssen den Alltag noch zusätzlich erschwert. Diskussionen sind Alltag, genauso wie beschimpfen. An alle die mit der Situation nicht zurecht kommen bitte sagen Sie Ihre Termine ab, nicht erscheinen ist unfair gegenüber Ihrem Friseur. Um es allen etwas einfacher zu machen (ich spreche da nur für unseren Salon)!!!
Erlaubt sind:
PCR Tests 48 h
ANTIGEN schnelltests 24 h
Selbsttest unter Aufsicht vor dem Salon
Für Geimpfte soll es Erleichterungen geben, welche das sind, kann einem leider nicht mal das Gesundheitsamt sagen.
Ihr Friseur hilft bei Fragen sicherlich gerne telefonisch weiter.
Bleiben Sie alle gesund und lassen Sie Ihre Wut bitte nicht an Ihrem Friseur ?
Ich glaube lange Haare werden wieder trendy ;)
und grau und Haferlschnitt ;-)