Etliche Einsätze mit Bezug zur Corona-Pandemie forderten die Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern-Süd auch an diesem Wochenende. Erneut mussten private Feierlichkeiten beziehungsweise Zusammenkünfte – teils im öffentlichen Raum – aufgelöst und Verstöße gegen die geltenden Infektionsschutzbestimmungen beanstandet und teilweise auch zur Anzeige gebracht werden. Bei einer Versammlung in Mühldorf musste die Polizei ebenfalls einschreiten und wurde teilweise massiv beschimpft und bedrängt. Auch im Altlandkreis Wasserburg musste die Polizei einschreiten. Eine Übersicht:
Landkreis Rosenheim
Im Bereich einer Kiesgrube in der Albachinger Straße in Edling fielen am Freitagabend acht Personen auf. Die aus unterschiedlichen Haushalten stammenden Jugendlichen feierten am Ufer des Badeweihers mit Alkohol und ohne Mund-Nasen-Bedeckung sowie erforderlicher Mindestabstände. Die Polizei musste die Feier beenden und gegen alle Anwesenden Anzeigen erstatten.
Am gestrigen Samstag wurde der Polizei Wasserburg gegen 23.15 Uhr eine lautstarke Gartenparty im Gemeindebereich von Albaching mitgeteilt. Vor Ort stellten die Beamten neun Personen aus sieben verschiedenen Haushalten fest. Die Party wurde aufgelöst, alle Beteiligten angezeigt.
Landkreis Traunstein
Am Samstag gingen mehrere Anrufe bei der Polizeiinspektion Laufen wegen einer Party im Gemeindebereich Tittmoning ein. Beim Eintreffen der Beamten flüchteten mehrere Personen aus dem betreffenden Anwesen. Von einer noch anwesenden Person wurde die Identität festgestellt und eine Anzeige aufgenommen.
Am heutigen Sonntag wurde bei der Polizeistation Traunreut gegen 0.40 Uhr eine Geburtstagsparty in einem Hotel in Traunreut mitgeteilt. Vor Ort stellten die Beamten in einem Hotelzimmer insgesamt acht, mit reichlich Alkohol feiernde, Personen fest. Auch hier wurde die Party umgehend beendet, Platzverweise ausgesprochen und Anzeigen für alle Beteiligten aufgenommen.
Landkreis Mühldorf
Am Samstag, fand in der Zeit von 14 bis 15 Uhr eine ordnungsgemäß beim Landratsamt Mühldorf angezeigte Versammlung im Bereich des Stadtplatzes in Mühldorf statt. Statt der ursprünglich 150 angemeldeten Teilnehmer erschienen in der Spitze zirka 300 Personen, so dass die Polizei in Absprache mit dem Landratsamt Mühldorf in versammlungsfreundlicher Abwägung zwischen den Grundrechten auf Versammlungsfreiheit und körperlicher Unversehrtheit die Versammlungsfläche kurzfristig erweiterte, um den anwesenden Personen unter Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände eine Teilnahme zu ermöglichen. Dies hatte zur Folge, dass aufgrund der dortigen baulichen Enge weitere Flächen außerhalb der Versammlungsbereichs nicht mehr zur Verfügung standen.
Mit zunehmender Dauer der Versammlung musste die Polizei immer wieder kommunikativ auf etliche Versammlungsteilnehmer bezüglich der Einhaltung der Maskenpflicht sowie der Mindestabstände einwirken, nachdem dies von Seiten des primär zuständigen Versammlungsleiters nur sehr zögerlich geschah.
Zum Ende der Versammlung musste die Polizei einen 53-jährigen Versammlungsteilnehmer nach mehrfacher vergeblicher Aufforderung, den erforderlichen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, zum Zwecke der Identitätsfeststellung aus der Versammlung herausführen. Gegen die polizeiliche Maßnahme widersetzte sich der Mann vehement. In der Folge solidarisierten sich zirka 60 Versammlungsteilnehmer, bildeten einen Pulk um die polizeilichen Einsatzkräfte und bedrängten diese im Bereich der dortigen Arkaden auf engstem Raum massiv. Es kam zu wüsten Beschimpfungen und Beleidigungen gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten. Nur mit Mühe und viel Kommunikation konnten die bedrängten Polizeibeamten die Situation nach einiger Zeit zumindest soweit entschärfen, dass die polizeiliche Maßnahme unter heftigem verbalem Protest der Versammlungsteilnehmer beendet werden konnte. Den 53-Jährigen, der seinerseits bei seiner Widerstandshandlung leichte Verletzungen davontrug, erwartet nun unter anderem ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Im Rahmen der Abwanderung wurde eine 47-jährige Frau ohne erforderlichen Mund-Nasen-Schutz wegen der geltenden Maskenpflicht angesprochen und kontrolliert. Widerwillig zeigte die Person ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht. Als die Beamten das Attest genauer in Augenschein nehmen wollten, versuchte die Frau das vermeintliche Attest zu verbrennen. Die Beamten konnten dies verhindern und das augenscheinlich gefälschte Attest beschlagnahmen. Gegen die Feststellungen ihrer Personalien setzte sie sich ebenfalls zur Wehr.
Insgesamt musste die Polizei sieben Strafenzeigen (unter anderem Beleidigungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Fälschung eines Attests) sowie sechs Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz sowie die aktuell gültigen Infektionsschutzbestimmungen erstatten.
Ebenfalls am Samstag (gegen 14.40 Uhr) wurde der Polizeiinspektion Mühldorf im Gemeindebereich Mettenheim eine Hochzeitsfeier mitgeteilt. Bei der Überprüfung der Örtlichkeit stellten die Beamten tatsächlich eine Hochzeitsfeier mit elf Personen aus verschiedenen Hausständen fest. Die Feier wurde vor Ort aufgelöst und Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz aufgenommen.
Gegen 16.20 Uhr mussten Beamte der Polizei Mühldorf nach einer Mitteilung im Gemeindebereich Neumarkt St. Veit eine 15-köpfige Geburtstagsfeier auflösen. Auch hier werden die Teilnehmer wegen der Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz zur Anzeige gebracht.
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