Das Bad muss aus Haftungsgründen so abgegrenzt werden, dass ein kleines Kind nicht hineinlaufen kann
In einer seiner letzten Sitzungen hat der Gemeinderat in Bernau eine Abgrenzung des Strandbades beschlossen.
Das noch vom alten Gemeinderat beauftragte Sicherheitskonzept, das für das Strandbad erstellt werden musste, gibt vor, dass das Bad aus Haftungsgründen so abgegrenzt werden muss, dass ein kleines Kind nicht hineinlaufen kann.
Die zukünftige Badeaufsicht müsse einen klaren Bereich beaufsichtigen können. Für die Nutzer des Chiemseepark Felden muss klar ersichtlich sein, in welchen Bereichen eine Badeaufsicht da ist und wo nicht. Das muss durch die jetzt beschlossene Begrenzung ersichtlich werden. Welche Art von Abgrenzung von und eventuell an der lila Linie entlang entstehen kann, muss der Gemeinderat noch entscheiden, die Verwaltung ist beauftragt entsprechend des Sicherheitskonzeptes Vorschläge auszuarbeiten.
Das Strandbad soll zu jeder Uhrzeit für jeden Nutzer kostenfrei zugänglich bleiben. Durch eine entsprechende Beflaggung soll der Nutzer zukünftig erkennen können, ob eine Badeaufsicht da ist oder nicht.
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