Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Der Verkehrstipp der Woche (100)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die Erhöhung der Bußgelder, die bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen.
 

>>Für Schnellfahrer kann es in Zukunft teuer werden: der neue Bußgeldkatalog, der noch in diesem Jahr in Kraft treten wird, sieht eine deutliche Verschärfung der Sanktionen vor. Vorgesehen ist zum Teil eine Verdopplung der aktuellen Bußgelder. Entgegen der ursprünglichen Planungen wird es jedoch keine Verschärfungen bei Punkten und Fahrverboten geben. In der folgenden Aufstellung fassen wir die neuen Bußgelder zusammen. Der Toleranzabzug ist bei allen Angaben schon berücksichtigt.
 
Innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit

  • … um bis zu 10 km/h überschritten: 30 Euro Bußgeld (bisher 15 Euro)
  • …um 11 bis 15 km/h überschritten: 50 Euro Bußgeld (bisher 25 Euro)
  • …um 16 bis 20 km/h überschritten: 70 Euro Bußgeld (bisher 35 Euro)
  • …um 21 bis 25 km/h überschritten: 115 Euro Bußgeld, 1 Punkt, in der Probezeit Aufbauseminar (bisher 80 Euro)
  • …um 26 bis 30 km/h überschritten: 180 Euro Bußgeld, 1 Punkt, in der Probezeit Aufbauseminar (bisher 100 Euro)
  • …um 31 bis 40 km/h überschritten: 260 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, in der Probezeit Aufbauseminar (bisher 160 Euro)
  • …um 41 bis 50 km/h überschritten: 400 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, in der Probezeit Aufbauseminar (bisher 200 Euro)
  • …um 51 bis 60 km/h überschritten: 560 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot, in der Probezeit Aufbauseminar (bisher 280 Euro)
  • …um 61 bis 70 km/h überschritten: 700 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot, in der Probezeit Aufbauseminar (bisher 480 Euro)
  • …um mehr als 70 km/h überschritten: 800 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot, in der Probezeit Aufbauseminar (bisher 680 Euro)


Außerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit

  • …um bis zu 10 km/h überschritten: 20 Euro Bußgeld (bisher 10 Euro)
  • …um 11 bis 15 km/h überschritten: 40 Euro Bußgeld (bisher 20 Euro)
  • …um 16 bis 20 km/h überschritten: 60 Euro Bußgeld (bisher 30 Euro)
  • …um 21 bis 25 km/h überschritten: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt, in der Probezeit Aufbauseminar (bisher 70 Euro)
  • …um 26 bis 30 km/h überschritten: 150 Euro Bußgeld, 1 Punkt, in der Probezeit Aufbauseminar (bisher 80 Euro)
  • …um 31 bis 40 km/h überschritten: 200 Euro Bußgeld, 1 Punkt, in der Probezeit Aufbauseminar (bisher 120 Euro)
  • …um 41 bis 50 km/h überschritten: 320 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, in der Probezeit Aufbauseminar (bisher 160 Euro)
  • …um 51 bis 60 km/h überschritten: 480 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monate Fahrverbot, in der Probezeit Aufbauseminar (bisher 240 Euro)
  • …um 61 bis 70 km/h überschritten: 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot, in der Probezeit Aufbauseminar (bisher 440 Euro)
  • …um mehr als 70 km/h überschritten: 700 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot, in der Probezeit Aufbauseminar (bisher 600 Euro)

Dabei ist zu beachten, dass unter anderem für Lkw-Fahrer strengere Vorschriften gelten. So wird bei diesen beispielsweise bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h innerorts ein Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen und es wird ein höheres Bußgeld fällig.
Unser Tipp: falls Sie Fragen zum Straßenverkehrsrecht oder Ideen für weitere Verkehrstipps haben, freuen wir uns jederzeit über Ihre Anregungen. Auch nach dem einhundertsten Verkehrstipp werden wir versuchen, Ihnen weiterhin jede Woche interessante Tipps und Fakten rund um das Thema Straßenverkehr zu präsentieren.<<

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