Geflügelpest: Direkten Kontakt zu Wildvögeln, vor allem von Wasservögeln, trotzdem unbedingt verhindern
Die präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest wird für Tierhalter in Stadt und Landkreis Rosenheim aufgehoben. Das meldet das Landratsamt am heutigen Freitagmittag. Sowohl die Stadt, als auch der Landkreis Rosenheim haben heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt jeweils ab dem morgigen Samstag, 1. Mai, in Kraft.
Seit etwa zwei Wochen ist in ganz Bayern kein Fall von Geflügelpest mehr nachgewiesen worden. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit begründet die verringerte Infektionsgefahr für Wild- und Hausgeflügel damit, dass die Hauptphase des Frühjahrsvogelzugs durchschritten sowie die Außentemperaturen ebenso wie die Sonneneinstrahlung zunehmen, wodurch es zu einer schnellen Inaktivierung des Erregers kommt.
Trotzdem rät das Amt zur Vorsicht. Grundsätzlich muss nach wie vor mit dem Vorkommen der Aviären Influenza bei Wildvögeln gerechnet werden. Daher sind zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände die gesetzlich vorgeschriebenen Präventions- und Biosicherheits-Maßnahmen durch die Tierhalter stets zu beachten und strikt einzuhalten.
Der direkte Kontakt zu Wildvögeln, vor allem von Wasservögeln ist zu verhindern.
Mitte März hatten Stadt und Landkreis die Aufstallung angeordnet – wie berichtet. Betroffen waren im Landkreis rund 420 und in der Stadt knapp 25 Geflügelhalter.
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