Ab heute weitere Lockerungen für „genesene" Personen, die einen höchstens sechs Monate alten PCR-Test vorweisen können
Für die von einer Corona-Erkrankung „genesenen” Personen gelten ab heute Erleichterungen (wir berichteten). Aber nicht alle, die seit dem Beginn der Pandemie Corona hatten, sind hier gemeint! Als Nachweis gilt nur die Bestätigung eines positiven PCR-Tests, der 1. mindestens 28 Tage alt ist sowie 2. wiederum höchstens sechs Monate alt ist.
Und die Person darf keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen, falls sie schon länger als einen Monat daran erkrankt ist! Bei Corona gibt es nämlich oftmals nach einer kurzfristigen Besserung einen erneuten Rückfall.
Wenn dieser positive PCR-Befund ungefähr ab Mitte November 2020 (ohnehin nur noch gültig im Mai bis Mitte Juni, da dann sechs Monate überschritten sind) nicht mehr vorliegt, bietet das Gesundheitsamt Rosenheim eine Lösung an, meldet das Landratsamt heute Nachmittag …
Wie die Gesundheitsbehörde mitteilt, wird eine entsprechende Bescheinigung auf Antrag aus- und per Post zugestellt.
Wer diesen Nachweis braucht, schreibt unter Angabe seines Namens, Vornamens, Geburtsdatums sowie seiner Anschrift an die E-Mail-Adresse
genesene@lra-rosenheim.de.
Aufgrund des zu erwartenden Andrangs bittet das Gesundheitsamt, auf Nachfragen zu verzichten. Alle E-Mails würden zeitnah bearbeitet.
Diese Unterstützung werde angeboten, weil heute die Änderungsverordnung zur 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft tritt. Im dortigen Paragraphen 1a Absatz 1 Nr. 2 werden Erleichterungen für Personen festgelegt, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV2 mit Hilfe eines PCR-Tests nachgewiesen wurde.
Thema Geimpfte
In diesem Zusammenhang weist das Gesundheitsamt ausdrücklich darauf hin, dass es KEINE Bescheinigung über eine vollständige Impfung gemäß Paragraph 1a Absatz 1 Nr. 1 ausstellen kann.
Als Nachweis hält das Gesundheitsamt die Eintragung im internationalen Impfausweis oder die unterschriebene Bescheinigung des Impfzentrums für die 2. Impfung für ausreichend.
Hinterlassen Sie einen Kommentar