Eine 21-Jährige befand sich am gestrigen Samstagabend gegen 20 Uhr mit Bekannten im Bereich der Münchener Straße in Rosenheim vor einem Schnellrestaurant. Sie wurde dort plötzlich von einem ihr unbekannten Mann belästigt, der sie mehrfach ansprach, ihr zu nahe trat und sie letztlich auch im Schulterbereich berührte. Die junge Frau habe dem Mann dann mehr als deutlich gesagt, dass sie das nicht möchte und als er totzdem nicht aufgehört habe, sie zu belästigen, setzte die 21-Jährige ein Tierabwehr-Spray ein und versetzte dem Mann einen Strahl des Reizstoffes ins Gesicht. Der Rettungsdienst wurde alarmiert und der 55-Jährige wurde dann vor Ort kurz behandelt.
Der Rosenheimer zeigte auch gegenüber den Beamten ein aggressives Verhalten, einem Platzverweis wollte er nicht Folge leisten und war mehr und mehr gewaltbereit.
Der Mann musste in Gewahrsam genommen werden, ein Atemalkoholtest ergab über zwei Promille. Die Polizei prüft den Einsatz der jungen Frau mit dem Tierabwehrspray sowie das Verhalten des Mannes und hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Recht hods g´hobt.
Ich hoffe, für die junge Frau hat es keine Folgen. Was den besoffenen betrifft: keine Gnade!!
Klares Verhalten der jungen Frau! Nein ist nein, und wer dass nicht respektiert muß auch die Konsequenzen tragen.
Richtig so, gut, wenn sich (junge) Frauen zu wehren wissen!!
Sehr gut, recht hats ghabt. Auf was hätte sie warten sollen?
Das Schlimme ist, dass die junge Frau Ärger bekommen wird, weil sie sich gegen einen besoffenen, älteren Kerl, der sich nicht im Griff hat, mit diesem Spray wehrte.
Ich drücke ihr die Daumen!
Beängstigend, diese Volksmeinungen.
War der Mann nur lästig, oder bestand Gefahr für Leib und Leben der Frau?
Wenn er nur lästig war, dann handelt es sich bei dem Einsatz des Tierabwehrsprays um gefährliche Körperverletzung.
Sie haben etwas überlesen. Es hieß: „…..er zeigte AUCH den Beamten gegenüber ein AGGRESSIVES Verhalten …… und war MEHR UND MEHR GEWALTBEREIT“.
Was deutlich aussagt, daß er dies auch bereits vor Eintreffen der Polizei war.
Noch immer scheint für manch einen vorgestrigen Mann unerwünschtes „Anfassen“ und Anquatschen einer Frau eine Art Kavaliersdelikt zu sein.
§184i StGB: „(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.“
Soviel zum Thema „nur belästigt“. Manche Männer werden´s halt nie kapieren…
Der Mensch ist ein Säugetier und warum sollte man dieses Säugetier nicht mit einem Tierabwehrspray abwehren dürfen, wenn es nicht bei Sinnen ist (Alkohol)?
„Volksmeinungen“… 10 Meinungen entsprechen in Ihrer Sichtweise also „Volksmeinungen“?
Eine repräsentative Statistik muss mindestens 1000 Meinungen einholen, um über den Trend in der Bevölkerung etwas aussagen zu können.
Ab welchen Zeitpunkt würden Sie denn den Einsatz eines Tierabwehrsprays als gerechtfertigt ansehen? Mal ein Klaps auf den Hintern oder was?
Interessante Diskussion. Jeder hat irgendwie Recht, die über den Hausverstand argumentieren sowieso.
Was unsere Justiz daraus macht, vor allem auch wann, wäre interessant zu efahren.
@ Sonnia: Ich habe nichts überlesen. Belästigung rechtfertigt aber nicht den Einsatz einer Waffe, solange keine Notwehr- oder Nothilfesituation entsteht.
@Manfred Braun: Gut kopiert! Aber wie aus Ihrem Text hervorgeht, ist die Ahndung Sache der Strafverfolgungsbehörden und nicht die eines bewaffneten Individuums.
Sind Sie etwa der Meinung, dass jede*r der/die sich belästigt fühlt, gleich zur Waffe greifen darf? Wir leben in einem Rechtsstaat und nicht in einem Italo-Western!
Die junge Frau fühlte sich bedroht, aus basta. Somit ist der Einsatz des Tierabwehrsprays gerechtfertigt.
Mit Männern Ihrer Ansicht diskutiere ich nicht, weil sinnfrei.
Ihre durchaus extravagante Auffassung von Recht und Unrecht haben Sie ja schon in einer anderen Diskussion bewiesen, „Raser200“ (ein wirklich wunderbar decouvrierendes Pseudonym). Der Begriff „Notwehr“ ist relativ klar definiert: Notwehr dient zur Abwehr eines Angriffs gegen die eigene Person. Ich weiß nicht, was alles passieren muss, damit Sie etwas als Angriff definieren: Messer am Hals, Knarre am Kopf etc.? Wenn jemand nach mehrfacher Aufforderung nicht mit Belästigungen aufhört, hätte er m. E. zusätzlich noch einen beherzten Tritt in den Schritt verdient. Der Polizeigewahrsam belegt wohl hinlänglich, dass ausreichend Gewaltbereitschaft und somit Gefahrenpotential vorlag. Ansonsten traue ich den Strafverfolgungsbehörden mehr Sachverstand zu, als Sie haben dürften. Vielleicht machen Sie sich die Mühe und lesen sich das nächste Mal die einschlägigen Gesetzestexte durch, bevor Sie eine juristische Stellungnahme abgeben?
Lieber Manfred Braun,
zu Ihrem ebenso wunderbar decouvriererndem Pseudonym kann ich nur gratulieren.
Meine Meinung habe ich umfassend dargelegt, es gibt nichts hinzuzufügen.
In Gegensatz zu Ihnen haben ich kein Pseudonym nötig. Ich äußere mich immer unter meinem echten Namen.
Gut, dass für die Strafverfolgung Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig sind. (…)
Gut, dass die Polizei nur für die Verfolgung, nicht aber für die Verurteilung da ist.
Es gibt auch für Frauen, Selbstverteidigungsarten, die ganz einfach, um zusetzen sind!
Also, junge Dame! das nächste mal, kein Tierabwehr-Spray, sondern nen Schlüssel zwischen den Fingern und rein ins Gesicht!
Wirkt hervorragend und ist keine Waffe, nach dem Waffen Gesetz!
auch ein schlag mit der Flachen Hand, genau auf die Nasenwurzel, hilft ungemein!