Rosenheimer Bundespolizei verhaftet mehrere Südosteuropäer
Am Wochenende hat die Rosenheimer Bundespolizei gleich für drei „Zwangspausen“ gesorgt. Unabhängig voneinander waren zwei Rumänen und ein Bulgare festgenommen worden. Die mit Haftbefehl gesuchten Männer mussten ihre jeweiligen Reisepläne ändern und stattdessen einen längeren Gefängnisaufenthalt antreten.
Bei Grenzkontrollen auf der A93 stoppten die Bundespolizisten einen Reisebus, der von Frankreich nach Rumänien unterwegs war. Bei der genaueren Überprüfung der Insassen fanden die Beamten heraus, dass der rumänische Staatsangehörige in der Vergangenheit bereits in Deutschland mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Das Amtsgericht in Hannover hatte ihn 2018 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Den Betrag in Höhe von rund 3.000 Euro konnte der 41-Jährige jedoch nicht aufbringen. Daher muss er nun ersatzweise 110 Tage in Haft. Bundespolizisten brachten ihn nach Traunstein ins Gefängnis.
Dort fand sich auch ein Bulgare wieder, der zunächst im Regionalzug nach Rosenheim bei einer Fahrscheinkontrolle ohne Ticket aufgefallen war. Ausweisen wollte er sich nicht. Mithilfe seiner Angaben vollzogen die verständigten Bundespolizisten jedoch nach, dass gleich zwei Einträge der Münchner Staatsanwaltschaft im Polizeicomputer vorlagen. Der Südosteuropäer hatte nach Verurteilungen wegen Hausfriedensbruchs Justizschulden in Höhe von insgesamt rund 2.700 Euro. Bei seiner Festnahme konnte der 47-Jährige die geforderte Summe nicht entrichten. Demzufolge hat er nun die ersatzweise verhängten Freiheitsstrafen von insgesamt 170 Tagen zu verbüßen.
In der Nähe des Rosenheimer Bahnhofs kontrollierte die Bundespolizei einen rumänischen Staatsangehörigen. Dabei stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft in Traunstein nach dem Mann suchte. Wegen Erschleichens von Leistungen war er vor etwa einem Jahr zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Südosteuropäer hatte rund 1.100 Euro zu zahlen. Dem 30-Jährigen fehlten jedoch die finanziellen Möglichkeiten, um dieser Forderung nachzukommen. Somit blieb dem Rumänen nichts Anderes übrig, als die festgelegte Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen in der Justizvollzugsanstalt in Traunstein anzutreten
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