Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Der Verkehrstipp der Woche (102)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um das heikle Thema „Handy am Steuer“.
>In den letzten Jahren wurden die Regelungen für die Benutzung elektronische Geräte während der Fahrt massiv verschärft. Und das nicht ohne Grund: das Smartphone am Steuer ist mittlerweile die Unfallursache Nummer 1.
Die Straßenverkehrsordnung verbietet seit 2017 die Nutzung aller elektronischen Geräte während der Fahrt, die der „Kommunikation, Information oder Organisation“ (§23 Abs. 1 StVO) dienen. Unter diese Regelung fallen nicht nur Handys und Smartphones, sondern auch Laptops, Tablets, Navigationsgeräte, Funkgeräte und vieles mehr. Vorsicht ist also nicht nur beim „Klassiker“ Smartphone geboten. Grundsätzlich gilt: müssen elektronische Geräte zur Bedienung in der Hand gehalten werden, ist ihre Nutzung während der Fahrt verboten.
Auch fest verbaute Geräte wie Navigationsgeräte oder Multimedia-Einrichtungen im Auto dürfen nur benutzt werden, wenn sie durch eine Sprachsteuerung bedient werden können oder wenn „zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist“ (§23 Abs. 1 StVO). Sollte es zu einem Unfall kommen, führt die nachgewiesene Benutzung auch fest verbauter Geräte in der Regel zu einer höheren Mithaftung.
Auch bei einem einfachen Verstoß gegen das Verbot drohen ein Bußgeld von 100 Euro und die Eintragung von einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer durch die Handynutzung gefährdet, wird ein Bußgeld von 150 Euro fällig und es drohen zwei Punkte. Zusätzlich wird dann auch ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt. Bei Sachbeschädigung infolge der Benutzung eines der genannten Geräte erhöht sich das Bußgeld noch einmal auf 200 Euro, das Fahrverbot und die zwei Punkte bleiben bestehen. Fahrer, die noch in der Probezeit sind, müssen zudem schon bei einem einfachen Verstoß mit der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger rechnen. Dazu zählt auch das kurze Tippen einer Nachricht während man an der roten Ampel wartet!
Auch für Fahrradfahrer kann das Telefonieren während der Fahrt teuer werden. Sie müssen bei einem Verstoß ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro zahlen.
Unser Tipp: wenn Sie eine Nachricht dringend beantworten oder einen Anruf entgegennehmen wollen, halten Sie dafür am besten an einer geeigneten Stelle an. Schalten Sie den Motor aus, denn nur dann gilt das Fahrzeug als abgestellt und die Benutzung elektronischer Geräte ist erlaubt (die Benutzung der Start-Stopp-Automatik reicht hierfür nicht). Auch wenn Sie ein neues Ziel in Ihr Navigationsgerät tippen wollen, sollten Sie anhalten, um eine zu große Ablenkung während der Fahrt zu vermeiden. Damit tragen Sie zu einer höheren Verkehrssicherheit bei und müssen sich auch keine Sorgen um ihren Führerschein machen.<<
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Wird kaum beachtet und müsste viel öfter kontrolliert werden. Das Bußgeld erscheint mir auch viel zu niedrig, wenn man sieht, dass dadurch Menschenleben gefährdet werden.
Ich sehe das wie Markus.
Es machen viel zu viele, es wird viel zu wenig kontrolliert und die Strafen sind im Verhältnis zur Gefährdung absolut lächerlich.
Ich bin sehr viel unterwegs, sowohl Auto als auch Motorrad, und was ich auf den Straßen sehe, ist sehr traurig.
Bei uns in Ontario betraegt die Strafe 615 Dollar und 3 Punkte
Richtig so!
Wenn man sieht, wie viele Leute am Steuer telefonieren, dann denkt man sich wirklich, dass die Strafen viel zu niedrig sind. Jedes halbwegs moderne Auto sollte ja mittlerweile eine Freisprecheinrichtung drin haben, die man für dringende Telefonate nutzen kann. Das klappt meiner Erfahrung nach auch sehr gut.
Was aber mindestens genauso stark ablenkt wie die Handys sind die neuen tollen Bedienkonzepte der Fahrzeughersteller. Da gibt es kaum noch mechanische Schaler, alles wird über Touchscreens und Sensorflächen gesteuert. Will man die Sitzheizung einschalten oder die Temperatur an der Klimaanlage verstellen, dann muss man dafür mehrere Bedienschritte ausführen. Für mich ist das deutlich unkomfortabler und lenkt auch mehr ab als ein erfühlbarer Schalter, den ich blind bedienen kann. Wenn ich mich nicht täusche, dann gab es da auch schon ein Urteil gegen einen Tesla-Fahrer, der von der Fahrbahn abgekommen ist, weil er von der Suche nach der Intervallregelung des Scheibenwischers abgelenkt war. Mal schauen wie sich das alles noch entwickelt.
Ich habe eine Dashcam im Wagen installiert. Wenn ich jetzt jemanden aufnehme der telefoniert ist ja Kennzeichen und der Handymissbrauch sichtbar. Kann man das Datenmaterial bei der Polizei abgeben zur Strafverfolgung?
Ich denke das wäre ein guter Beitrag zur Verkehrssicherheit und somit Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Jeder verletzte oder Tote ist einer Zuviel.
Das würde ich nicht machen, die Strafe für unerlaubte Bildaufnahmen sind nicht ohne.
Was für eine Frage…… google einfach mal, dann weißt du es
Ah….danke! Hab grad nachgeschaut. Schade, würde doch den Straßenverkeher viel sicherer machen weil sich mehr an die Regeln halten würden.
Gibt man ja nur weiter wenn einem was auffällt. Da müsste man doch wenn ein Tatbestand vorliegt die DSGVO aussetzten.
@BertlRinser Ja sogamoi geht’s no? Sind sie gerade aus einer DDR Zeitmaschine ausgestiegen? Freilich ist Telefonieren am Steuer nicht erlaubt und saugefährlich, man gefährdet sich und vor allem andere aber deswegen seine Mitbürger ausspionieren und Filmen geht gar nicht. Dafür gibt es die Polizei und sonst niemanden. Die Strafen gehören erhöht.
Zurzeit ist aber den eigenen Nachbarn ausspionieren sehr in Mode, vielleicht kommt von daher diese Idee.
Ich respektiere Ihre Meinung dazu.
Aber warum sollte das zur Sicherheit im Straßenverkehr nicht gehen? Bei Corona geht es doch auch um Schutz des Menschen. Von selber kommt die Polizei sicher nicht auf die Party´s wo aktuell „aufgebracht werden“.
Ich finde da nicht viel Unterschied. Jeweils zum Schutz des Menschen.
Dass was mittlerweile an Infotainment in den meisten Neuwagen angeboten wird, birgt bereits ausreichendes Ablenkungspotential. Dieses lässt sich aber durch die diversen Bedieneinheiten am Lenkrad deutlich reduzieren. Am Smartphone, Nachrichten schreibend oder telefonierend unterwegs zu sein, hat schon eine andere Dimension an Gefährdungspotenzial. Hier wäre auf jeden Fall einmal zu überlegen ob nicht ein Straftatbestand vorliegen könnte. Bußgelder alleine scheinen ja keine ausreichend abschreckende Wirkung mehr zu haben. Wer derart „abgelenkt“ einen Unfall verursacht, nimmt dies zumindest billigend in Kauf. Auch die Frage ob hierbei ein „gefährlicher Eingriff“ in den Straßenverkehr vorliegt wäre von Interesse.
Nein, 315c zählt die Fälle in denen er greift detailliert auf. Das greift hier lso nicht.
Aber mal so ganz grundsätzlich, alle die hier nach höheren strafen schreien, Straften schrecken erfahrungsgemäß. nicht ab, da ja jeder davon ausgeht nicht erwischt zu werden. Hier kann nur eine Änderung der inneren Haltung etwas bringen. also die eigene Einsicht.
Und die beginnt bei den Fußgängern, die tief versunken im Handy und glücklich lächelnd am Straßenverkehr teilnehmen.
Hier sollte sich jeder fragen ob er nicht selbst auch dazugehört.