Die Zweitimpfungen mit AstraZeneca werden in den Impfzentren weiterhin nach zwölf Wochen verabreicht. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte vor kurzem angekündigt, dass der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung bei einer Impfung mit dem Vakzin von AstraZeneca von bisher 12 auf 8 Wochen verkürzt werden könne. Diese Flexibilisierungsmöglichkeit richtet sich gemäß Vorgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege jedoch ausschließlich an Arztpraxen, nicht an die Impfzentren, meldet das Landratsamt Mühldorf.
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Impfstoff für die Zweittermine in den Impfzentren bereits termingenau bestellt und eine Vorverlegung der Liefertermine nicht möglich ist. Daher gilt für die mit AstraZeneca durchzuführenden Zweitimpfungen in den Impfzentren weiterhin die Vorgabe von 12 Wochen.
Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass grundsätzlich Termine für Zweitimpfungen von den Impfwilligen einzuhalten sind. Terminverschiebungen sind aus organisatorischen und logistischen Gründen nur in dringenden persönlichen Ausnahmefällen zulässig, die auch durch geeignete Nachweise belegt werden müssen. Als dringende Ausnahmefälle kommen in Betracht Erkrankungen, die einer Impfung an dem gebuchten Termin entgegenstehen (Nachweis durch ärztliches Attest), oder dringende persönliche Gründe wie ein Todesfall in der engsten Familie. Nicht als dringender persönlicher Grund gelten hingegen insbesondere geplante Urlaubsreisen oder Ähnliches.
Impfwilligen, die aus solchen Gründen den Termin verschieben wollen, kann aus organisatorischen Gründen kein Ersatztermin angeboten werden, so das Landratsamt.
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