Landkreis Rosenheim erlässt Allgemeinverfügung mit weiteren Öffnungsschritten

Zu kulturellen Veranstaltungen und Sportveranstaltungen ist ab morgen, Freitag, wieder Publikum zugelassen. Aufgrund des stabilen Unterschreitens der 7-Tage-Inzidenz von 100 konnte das Landratsamt Rosenheim in einer weiteren Allgemeinverfügung weitere Öffnungsschritte erlauben.

Bis zu 250 Besucherinnen und Besucher sind zu kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen zulässig. Sport unter freiem Himmel ist möglich für Gruppen bis zu 25 Personen. Unter der Voraussetzung einer vorherigen Terminbuchung dürfen Fitnessstudios und Freibäder öffnen (wir berichteten). Analog zur Kultur sind ab morgen auch wieder bis zu 250 Zuschauer bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen zulässig.

Bedingungen für alle genannten Öffnungsschritte sind eine Erhebung der Kontaktdaten sowie ein negatives Corona-Test-Ergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist. Zudem müssen die Rahmenhygienepläne der jeweils zuständigen Staatsministerien eingehalten werden.

Die Allgemeinverfügung tritt am morgigen 21. Mai um 0 Uhr in Kraft. Sollte der 7-Tages-Inzidenzwert den Schwellenwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen übersteigen, müssen die erlaubten Öffnungsschritte zurückgenommen werden. Nachgelesen werden kann das Amtsblatt mit der Allgemeinverfügung unter https://www.landkreis-rosenheim.de/aktuelles/#tab-amtsblatt.