Landratsamt stoppt Allgemeinverfügung für Krankenhäuser - Individuelle Regelungen möglich
Das Landratsamt Rosenheim hat heute, Mittwoch, die Allgemeinverfügung „Besuchsregeln für Krankenhäuser“ vom vergangenen Dezember aufgehoben. Die Allgemeinverfügung war im Laufe der Pandemie immer wieder verlängert worden. Darin waren die verschärften Besuchsregelungen für Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, im Landkreis Rosenheim geregelt. Jeder Patient einer solchen Einrichtung durfte täglich nur von einer Person besucht werden. Außerdem waren ein negatives Corona-Testergebnis und das Tragen einer FFP2-Maske Voraussetzung für den Besuch.
Die Aufhebung wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Über das Hausrecht kann aber jedes Krankenhaus sowie auch jede Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung, in der eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, weiterhin individuell die Regelungen für Besuche festlegen. Bürgerinnen und Bürger sollten sich darum vor einem Besuch in der jeweiligen Einrichtung über die dort geltenden Besuchsregelungen informieren.
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