Die Grünen im Kreisverband lehnen die anstehende Erweiterung des Nussdorfer Steinbruchs ab

 

In ihrer jüngsten Kreisversammlung diskutierten die Grünen im Kreisverband Rosenheim über die anstehende Erweiterung des Nussdorfer Steinbruchs mit Vertretern der Bürgerinitiative „Rettet den Heuberg“ und des „Vereins zum Schutz der Bergwelt“.

In den 60er Jahren genehmigt, wird im Steinbruch unterhalb des Heubergs durch das Südbayerischen Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co.GmbH Kalkstein abgebaut. Der Steinbruch ist heute am Ausgang des Inntals weithin sichtbar und soll in den kommenden Jahren auf Antrag des Rohrdorfer Unternehmens erweitert werden.

Die Grünen im Wortlaut der Pressemitteilung:

Alle geplanten Erweiterungsflächen liegen dabei in der höchsten Schutzzone C des Alpenplans als vorgezogenen Teilabschnitt des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP).

Die Grünen lehnen einen solchen massiven Eingriff in die für Lebewesen, Pflanzen und auch Anwohner höchst sensible Landschaft ab. Wenig nachvollziehbar sei vor allem das Agieren des Rosenheimer Landratsamtes und der Regierung von Oberbayern als zuständiger Aufsichtsbehörden. Bereits in der Vergangenheit seien etwa mit der Genehmigung von Betriebswegen zur Erschließung der oberen Teile des Steinbruchs und deren fragwürdiger Widmung als Forststraße erhebliche Fehler in den Genehmigungsverfahren gemacht worden.

Der Eingriff in die Schutzzone C des Alpenplans zieht dramatischen Folgen für seltene Tierarten, wie Alpenbock, Apollofalter oder zahlreiche bedrohter Vogelarten nach sich. Zudem entstehen in Nussdorf zunehmend unberechenbare Gefahren aufgrund der klimabedingt gehäuft auftretenden Starkregenereignisse.

Die Grünen fordern deshalb ein neues Raumordnungsverfahren, als Grundlage für eine geplante Erweiterung.

Kreisrätin und Sprecherin des Kreisverbandes, Martina Thalmayr, sieht dafür gute Chancen: „Vielfache Änderung der Bau- und Planungsgesetze seit den frühen 60ern sowie deutlich verschärfte Anforderungen an den Umweltschutz sind bisher im Raumordnungsverfahren nicht berücksichtigt. Hier muss Rechtssicherheit geschaffen werden. Es kann nicht sein, dass wir heute eine Erweiterung eines Steinbruchs im Gesetzesrahmen der 60er-Jahre genehmigen.“