Haager Gremium genehmigt Änderung in Winden trotz verstrichener Fristen

Bereits seit 2018 besteht der Bebauungsplan „Winden Süd II (Nord)“, laut dem ein einheitliches Betriebsgebäude mit Wohnhaus gestaltet werden soll. Bisher wurde mit den Bauarbeiten nicht begonnen. Nun lag dem Bau- und Umweltausschuss Haag in der jüngsten Sitzung ein Antrag vor, den Bebauungsplan zu ändern und die Gebäude voneinander abzurücken.

Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, wurden bei der Erstellung Fristen festgelegt.

So hätten die Bauarbeiten innerhalb zwölf Monaten beginnen und zwei Jahre nach Baubeginn abgeschlossen werden sollen. Diese Frist sei inzwischen verstrichen, deshalb schlug Bürgermeisterin Sissi Schätz zwei Möglichkeiten vor:

Entweder das Gremium entscheidet sich trotz verstrichener Fristen für eine Änderung des Bebauungsplans oder es hebt ihn auf und nimmt das Baurecht zurück, was in einem derartigen Fall ohne Entschädigungsansprüche möglich wäre.

Die Entscheidung des Bau- und Umweltausschusses fiel dann knapp aus.

Mit fünf gegen vier Stimmen entschied man sich dafür, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wie von den Antragstellern gewünscht zu ändern.

Die Gemeinde solle es unterstützen, „wenn sich dort etwas ansiedeln will“, fand Stefan Högenauer (CSU) und Klaus Breitreiner (CSU) betonte, es könne viele Gründe geben, wieso in den Fristen nicht gebaut wurde.

Die Bürgermeisterin verwies allerdings darauf, dass es mit Absprache möglich gewesen wäre, die Fristen zu verlängern, dies aber nicht geschehen sei. Trotzdem einigte sich das Gremium mehrheitlich darauf, den Bebauungsplan beizubehalten und der Änderung stattzugeben.