Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Der Verkehrstipp der Woche (108)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es darum, welche Strafen beim verbotswidrigen Rechtsüberholen drohen und wann das Rechtsüberholen erlaubt ist.

 

>Die Grundregel zum Überholen ist eindeutig: nach §5 Abs. 1 StVO ist grundsätzlich links zu überholen. Vor allem auf der Autobahn lässt sich jedoch immer wieder beobachten, dass verbotswidrig rechts überholt wird. Häufig geschieht dies dann, wenn ein Fahrer auf dem linken oder mittleren Fahrstreifen das Rechtsfahrgebot nicht beachtet und dauerhaft links fährt. Doch auch das rechtfertigt nicht das gefährliche Überholen auf der rechten Seite. Deshalb droht hier ein Bußgeld von 100€ sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Es gibt allerdings auch Situationen, in denen das Rechtsüberholen erlaubt ist. So sind Fahrzeuge rechts zu überholen, wenn sie sich zum Zwecke des Linksabbiegens entsprechend eingeordnet haben. Auch Straßenbahnen sind immer rechts zu überholen, wenn die Schienen nicht zu weit rechts liegen.

Innerorts es generell erlaubt rechts schneller zu fahren, wenn mehrere markierte Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden sind. Dort gilt auch die freie Fahrstreifenwahl für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Als ein regionales Beispiel wäre in Rosenheim der Abschnitt zwischen Brückenberg und Aicherpark zu nennen.

Auch außerorts darf in einigen Fällen rechts überholt werden:

  • An Einfädelungsstreifen
    Außerorts können breite Leitlinien ein Hinweis darauf sein, dass rechts schneller gefahren werden darf als links. Typische Beispiele sind die Auffahrten an Autobahnen und teils auch an Bundesstraßen. Hier darf rechts überholt werden, wenn dies zum sicheren Einfahren sinnvoll ist.
  • Bei abgehenden Fahrstreifen
    Auch an abgehenden Fahrstreifen auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen, die mit einer breiten Leitlinie markiert sind, darf rechts schneller gefahren werden als links. Da man jedoch hier vermehrt mit Fahrzeugen rechnen muss, die den Fahrstreifen wechseln, sollte man hier besonders aufmerksam sein und nur mit mäßig höherer Geschwindigkeit rechts vorbeifahren.
  • Bei stockendem Verkehr an Ausfädelungsstreifen
    An Ausfädelungsstreifen darf grundsätzlich nicht rechts überholt werden. Stockt jedoch der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn, darf mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholt werden.
  • Bei Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
    Auch wenn nebeneinanderliegende Fahrstreifen mit Richtungspfeilen markiert sind, darf in diesem Bereich rechts überholt werden.
  • Bei dichtem Verkehr mit Kolonnenbildung
    Die StVO sieht auch bei dichtem Verkehr eine Ausnahme vor: „Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrsteifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller gefahren werden als links“ (StVO §7 Abs. 2). Damit darf man beispielsweise auf der Autobahn rechts schneller fahren, wenn man Teil einer Fahrzeugkolonne ist, die sich an einer anderen Kolonne vorbeischiebt.
  • Bei Stau
    In der StVO steht: „Wenn sich auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen“ (StVO §7 Abs. 2a). Die linke Fahrzeugschlange darf dabei nicht schneller 60 km/h fahren. Das überholende Fahrzeug darf sich mit maximal 20 km/h Geschwindigkeitsdifferenz vorbeibewegen, also maximal 80 km/h fahren. Doch auch dann ist noch immer höchste Vorsicht geboten, denn es ist stets damit zu rechnen, dass Fahrzeuge wieder auf den rechten Fahrstreifen wechseln.

Unser Tipp: auch wenn andere Fahrzeuge außerorts vorschriftswidrig auf dem linken oder mittleren Fahrstreifen fahren, sollten Sie niemals unerlaubt rechts überholen. Dort wo das Rechtsüberholen erlaubt ist, sollten Sie trotzdem immer vorsichtig sein und das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer genau beobachten, um sich und andere nicht zu gefährden.<<

 

Foto: Pixabay

 

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